Die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie IMD ist bald Geschichte. Ihre Nachfolgerin IDD steht bereits in den Startlöchern. Eine kurze Etappen-Chronologie.
09.12.2002: Die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie Insurance Mediation Directive (IMD1) wird von der EU erlassen (Richtlinie 2002/92/EG). Es ist der einzige Rechtsakt der EU, der den Vertrieb und die Verbraucherrechte von Versicherungsprodukten regelt.
15.01.2005: Die Frist zur Umsetzung der IMD1 in innerstaatliches Recht der 27 Mitgliedstaaten läuft aus.
25.11.2009: Im Verlauf der Debatten im Europäischen Parlament über die im Jahr 2009 erlassene Richtlinie zur Regulierung des risikobasierten Ansatzes zur Kapitalisierung und Überwachung von Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) wird auch speziell die Überarbeitung der IMD1 gefordert.
10.11.2010: Eiopa (die 2010 noch CEIOPS hieß) legt ihren Abschlussbericht vor, den sie im Auftrag der EU-Kommission zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IMD erstellt hat.
26.11.2010 bis 28.02.2011: Zeitraum der von den EU-Kommissionsdienststellen organisierten öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung der IMD1.
11.04.2011: In einer Sitzung mit Experten aus den Mitgliedstaaten und der Eiopa werden die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung besprochen. Die große Mehrheit der in diesen Sitzungen vertretenen Interessenträger befürwortet die von den Kommissionsdienststellen dargelegte Ausrichtung für die Überarbeitung der IMD1.
03.07.2012: Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Entwurf zur Überarbeitung der IMD.
27.10.2014: Eiopa veröffentlicht ihr erstes Konsultationspapier zum Themenkomplex POG.
30.06.2015: EU-Kommission, -Rat und -Parlament einigen sich auf eine Reform des Versicherungsvertriebs in Europa (Level 1) . Ergebnis der politischen Einigung: die bislang geltende IMD2 wird durch eine neue Richtlinie ersetzt, nämlich der IDD - Insurance Distribution Directive.
Ab 01.07.2015: Unter Leitung der luxemburgischen Ratspräsidentschaft wird der IDD-Richtlinientext verhandelt.
22.07.2015: Der Ausschuss der ständigen Vertreter des EU-Rates billigt die politische Einigung vom 30.06.2015.
14.09.2015: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) stimmt für die IDD-Umsetzung.
29.09.2015: Im Bundesgesetzblatt wird die Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG-Verordnungen) veröffentlicht. Damit wird zum 01.07.2017 das Provisionsabgabeverbot und das Verbot von Begünstigungsverträgen aufgehoben. Interessant hierbei: Bei der IDD-Umsetzung ins nationale Recht will die Politik beide Regelungen erneut unter die Lupe nehmen.
30.10.2015: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zu Vorbereitungsleitlinien. Inhaltlich beschäftigt sich das Papier mit den Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Produktentwicklungsprozesse (POG). Stellungnahmen hierzu nimmt Eiopa bis zum 29.01.2016 an.
24.11.2015: Das Europäische Parlament (EP) nimmt die Einigung vom 30.06.2015 für eine Reform des Versicherungsvertriebs an.
14.12.2015: Der Rat der Europäischen Union nimmt ebenfalls den Richtlinientext an.
30.10.2015: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zum Themenkomplex POG.
20.01.2016: EU-Parlament und –Rat unterzeichnen die IDD.
02.02.2016: Die IDD wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Offizieller Name: Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung).
23.02.2016: Die IDD tritt in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 23.02.2018. Die IMD wird dann durch die IDD ersetzt.
23.02.2016: Vorgreifend wird bereits jetzt das Kapitel IIIA der IMD aufgehoben, das den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten reguliert.
24.02.2016: Die Kommission ersucht die Eiopa um fachliche Beratung zu etwaigen delegierten Rechtsakten.
03.03.2016: Eiopa bekommt offiziell das Mandat für die Ausgestaltung von technischen Ratschlägen zu vier delegierten Rechtsakten: Produktprüfungsprozesse (POG), Interessenkonflikte, Anreize sowie Geeignet- und Angemessenheit bei Versicherungsanlageprodukten. Frist für die Abgabe an die EU-Kommission ist der 01.02.2017.
13.04.2016: Eiopa veröffentlicht vorbereitende Leitlinien zu den Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen seitens Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern (Preparatory Guidelines on product oversight and governance arrangements – POG).
13.04.2016: Bafin teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gilt für die Inhalte der Eiopa-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktentwicklung erlassen wird.
02.06.2016: Eiopa veröffentlicht die finalen vorbereitenden Leitlinien zum Themenkomplex POG.
04.07.2016: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zu technischen Ratschlägen der delegierten Rechtsakte.
23.09.2016: Öffentliche Anhörung der Eiopa zu technischen Ratschlägen der delegierten Rechtsakte.
09.12.2002: Die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie Insurance Mediation Directive (IMD1) wird von der EU erlassen (Richtlinie 2002/92/EG). Es ist der einzige Rechtsakt der EU, der den Vertrieb und die Verbraucherrechte von Versicherungsprodukten regelt.
15.01.2005: Die Frist zur Umsetzung der IMD1 in innerstaatliches Recht der 27 Mitgliedstaaten läuft aus.
25.11.2009: Im Verlauf der Debatten im Europäischen Parlament über die im Jahr 2009 erlassene Richtlinie zur Regulierung des risikobasierten Ansatzes zur Kapitalisierung und Überwachung von Versicherungsunternehmen (Solvabilität II) wird auch speziell die Überarbeitung der IMD1 gefordert.
10.11.2010: Eiopa (die 2010 noch CEIOPS hieß) legt ihren Abschlussbericht vor, den sie im Auftrag der EU-Kommission zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der IMD erstellt hat.
26.11.2010 bis 28.02.2011: Zeitraum der von den EU-Kommissionsdienststellen organisierten öffentlichen Anhörung zur Überarbeitung der IMD1.
11.04.2011: In einer Sitzung mit Experten aus den Mitgliedstaaten und der Eiopa werden die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung besprochen. Die große Mehrheit der in diesen Sitzungen vertretenen Interessenträger befürwortet die von den Kommissionsdienststellen dargelegte Ausrichtung für die Überarbeitung der IMD1.
03.07.2012: Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Entwurf zur Überarbeitung der IMD.
27.10.2014: Eiopa veröffentlicht ihr erstes Konsultationspapier zum Themenkomplex POG.
30.06.2015: EU-Kommission, -Rat und -Parlament einigen sich auf eine Reform des Versicherungsvertriebs in Europa (Level 1) . Ergebnis der politischen Einigung: die bislang geltende IMD2 wird durch eine neue Richtlinie ersetzt, nämlich der IDD - Insurance Distribution Directive.
Ab 01.07.2015: Unter Leitung der luxemburgischen Ratspräsidentschaft wird der IDD-Richtlinientext verhandelt.
22.07.2015: Der Ausschuss der ständigen Vertreter des EU-Rates billigt die politische Einigung vom 30.06.2015.
14.09.2015: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) stimmt für die IDD-Umsetzung.
29.09.2015: Im Bundesgesetzblatt wird die Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG-Verordnungen) veröffentlicht. Damit wird zum 01.07.2017 das Provisionsabgabeverbot und das Verbot von Begünstigungsverträgen aufgehoben. Interessant hierbei: Bei der IDD-Umsetzung ins nationale Recht will die Politik beide Regelungen erneut unter die Lupe nehmen.
30.10.2015: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zu Vorbereitungsleitlinien. Inhaltlich beschäftigt sich das Papier mit den Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Produktentwicklungsprozesse (POG). Stellungnahmen hierzu nimmt Eiopa bis zum 29.01.2016 an.
24.11.2015: Das Europäische Parlament (EP) nimmt die Einigung vom 30.06.2015 für eine Reform des Versicherungsvertriebs an.
14.12.2015: Der Rat der Europäischen Union nimmt ebenfalls den Richtlinientext an.
30.10.2015: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zum Themenkomplex POG.
20.01.2016: EU-Parlament und –Rat unterzeichnen die IDD.
02.02.2016: Die IDD wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Offizieller Name: Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.01.2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung).
23.02.2016: Die IDD tritt in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 23.02.2018. Die IMD wird dann durch die IDD ersetzt.
23.02.2016: Vorgreifend wird bereits jetzt das Kapitel IIIA der IMD aufgehoben, das den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten reguliert.
24.02.2016: Die Kommission ersucht die Eiopa um fachliche Beratung zu etwaigen delegierten Rechtsakten.
03.03.2016: Eiopa bekommt offiziell das Mandat für die Ausgestaltung von technischen Ratschlägen zu vier delegierten Rechtsakten: Produktprüfungsprozesse (POG), Interessenkonflikte, Anreize sowie Geeignet- und Angemessenheit bei Versicherungsanlageprodukten. Frist für die Abgabe an die EU-Kommission ist der 01.02.2017.
13.04.2016: Eiopa veröffentlicht vorbereitende Leitlinien zu den Aufsichts- und Lenkungsvorkehrungen seitens Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertreibern (Preparatory Guidelines on product oversight and governance arrangements – POG).
13.04.2016: Bafin teilt mit, dass sie beabsichtigt, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gilt für die Inhalte der Eiopa-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktentwicklung erlassen wird.
02.06.2016: Eiopa veröffentlicht die finalen vorbereitenden Leitlinien zum Themenkomplex POG.
04.07.2016: Eiopa veröffentlicht ein Konsultationspapier zu technischen Ratschlägen der delegierten Rechtsakte.
23.09.2016: Öffentliche Anhörung der Eiopa zu technischen Ratschlägen der delegierten Rechtsakte.
Autor(en): Umar Choudhry