Die neue Richtlinie über Versicherungsvertrieb tritt am 23. Februar in Kraft. Dann hat Deutschland zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Die Regulierung des Versicherungsvertriebs war erneut eine schwere Geburt. Fast sechs Jahre nach Beginn der Evaluierung und dreieinhalb Jahre nach Veröffentlichung eines ersten Vorschlags für die damals noch namentlich geplante Versicherungsvermittlerrichtlinie 2 (IMD2) ist heute (2. Februar 2016) die neue Richtlinie 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ().
Die Richtlinie tritt „"am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“" das wäre der 23. Februar. Umzusetzen ist sie innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 23. Februar 2018.
Keine "MD 1.5"
Die alte Versicherungsvermittlerrichtlinie wird dagegen Anfang 2018 aufgehoben. Sofort aufgehoben wird die auch als "IMD 1.5" bezeichnete, geänderte Fassung der Vermittlerrichtlinie bezüglich Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten. Denn die Vermittlerrichtlinie wurde im vergangenen Jahr durch die MiFID 2 geändert, um einen Gleichklang der Regelungen zwischen reinen Anlageprodukten und versicherungsförmigen Anlagen zu erreichen. Das hätte aber bedeutet, dem Versicherungsvertrieb nun eine mehrstufige Umsetzung zuzumuten.
Die neue Richtlinie - die mit dem angelsächsischen Kürzel IDD für Insurance Distribution Directive bekannt ist - wird vor allem einen deutlich größeren Anwendungsbereich aufweisen. Nicht nur Vermittler, auch Versicherer müssen sich gemeinsam als „Versicherungsvertreiber“ bezeichnen und regulieren lassen.
Start der Umsetzung wohl noch in diesem Jahr
Neu sind Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. So müssen Vermittler künftig Art und Quelle ihrer Vergütung nennen, nicht allerdings deren Höhe - es sei denn, die nationale Umsetzung geht über die Richtlinie hinaus und verlangt dies. Vermittler und alle Personen, die in der Kundenberatung tätig sind, müssen sich regelmäßig weiterbilden. Das betrifft ausdrücklich auch Angestellte von Versicherern und Vermittlern, und zwar unabhängig davon, ob sie mobil oder vom Büro oder per Telefon Versicherungen vertreiben.
Die Bundesregierung scheint gewillt zu sein, die IDD sehr schnell in Deutschland umzusetzen. Verschiedene Hinweise deuten darauf hin, dass man sie nicht zum Wahlkampfthema machen möchte und deshalb von einer Umsetzung bis spätestens Mitte nächsten Jahres ausgeht - rechtzeitig vor der Bundestagswahl im Herbst 2017. Das bedeutet, dass schon in den nächsten Monaten mit entsprechenden Vorbereitungen zu rechnen ist. Die Branchenverbände bekommen viel zu tun.
Bild: © Daniel Kalker/ dpa
Die Regulierung des Versicherungsvertriebs war erneut eine schwere Geburt. Fast sechs Jahre nach Beginn der Evaluierung und dreieinhalb Jahre nach Veröffentlichung eines ersten Vorschlags für die damals noch namentlich geplante Versicherungsvermittlerrichtlinie 2 (IMD2) ist heute (2. Februar 2016) die neue Richtlinie 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ().
Die Richtlinie tritt „"am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft“" das wäre der 23. Februar. Umzusetzen ist sie innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 23. Februar 2018.
Keine "MD 1.5"
Die alte Versicherungsvermittlerrichtlinie wird dagegen Anfang 2018 aufgehoben. Sofort aufgehoben wird die auch als "IMD 1.5" bezeichnete, geänderte Fassung der Vermittlerrichtlinie bezüglich Vertriebs von Versicherungsanlageprodukten. Denn die Vermittlerrichtlinie wurde im vergangenen Jahr durch die MiFID 2 geändert, um einen Gleichklang der Regelungen zwischen reinen Anlageprodukten und versicherungsförmigen Anlagen zu erreichen. Das hätte aber bedeutet, dem Versicherungsvertrieb nun eine mehrstufige Umsetzung zuzumuten.
Die neue Richtlinie - die mit dem angelsächsischen Kürzel IDD für Insurance Distribution Directive bekannt ist - wird vor allem einen deutlich größeren Anwendungsbereich aufweisen. Nicht nur Vermittler, auch Versicherer müssen sich gemeinsam als „Versicherungsvertreiber“ bezeichnen und regulieren lassen.
Start der Umsetzung wohl noch in diesem Jahr
Neu sind Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. So müssen Vermittler künftig Art und Quelle ihrer Vergütung nennen, nicht allerdings deren Höhe - es sei denn, die nationale Umsetzung geht über die Richtlinie hinaus und verlangt dies. Vermittler und alle Personen, die in der Kundenberatung tätig sind, müssen sich regelmäßig weiterbilden. Das betrifft ausdrücklich auch Angestellte von Versicherern und Vermittlern, und zwar unabhängig davon, ob sie mobil oder vom Büro oder per Telefon Versicherungen vertreiben.
Die Bundesregierung scheint gewillt zu sein, die IDD sehr schnell in Deutschland umzusetzen. Verschiedene Hinweise deuten darauf hin, dass man sie nicht zum Wahlkampfthema machen möchte und deshalb von einer Umsetzung bis spätestens Mitte nächsten Jahres ausgeht - rechtzeitig vor der Bundestagswahl im Herbst 2017. Das bedeutet, dass schon in den nächsten Monaten mit entsprechenden Vorbereitungen zu rechnen ist. Die Branchenverbände bekommen viel zu tun.
Bild: © Daniel Kalker/ dpa
Autor(en): Matthias Beenken