Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auch 2023 auf dem Niveau von 0,25 Prozent zu belassen. Aktuell liegt der Wert noch bei 0,9 Prozent, sinkt aber zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent. Auch diese Empfehlung hat die DAV ausgesprochen.
„Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann die Empfehlung seines Hauses. Zudem sei es noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren. „Mit dieser Empfehlung wollen wir Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“, unterstreicht Schneidemann seine Argumentation.
Garantieanforderungen für staatlich geförderte Produkte schnell neu definieren
Mit Blick auf die baldige Senkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel appelliert die DAV noch einmal an die kommende Bundesregierung, die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte schnell neu zu definieren. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, ist Schneidemann überzeugt. Sinnvolle Garantien lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde. Zudem spricht sich die DAV für einen grundsätzlich neuen Blick auf den Begriff der Garantien aus. Diese wurden bislang häufig als Mindestrendite verstanden.
Garantieniveau sollte aus aktuarieller Sicht nicht zu hoch sein
„Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß. Vielmehr sind Garantien heutzutage das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen“, glaubt Schneidemann. Um dem Wunsch der Kundinnen und Kunden nach Sicherheit gerecht zu werden und gleichzeitig Renditechancen nicht zu verbauen, dürfe das Garantieniveau aus aktuarieller Sicht nicht zu hoch sein.
Methodik zur Ermittlung des Höchstrechnungszinses angepasst
Mit Rücksicht auf die geänderten Marktgegebenheiten hat die DAV 2019 ihre Methodik zur Ermittlung des Höchstrechnungszinses angepasst. Anders als in der Vergangenheit orientiert sich die Zinsempfehlung nicht mehr primär an den historischen Renditen europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen. Vielmehr berücksichtigt der Höchstrechnungszins die künftig realistisch am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen der Lebensversicherungsunternehmen für neu abgeschlossene Verträge.
Um diese zu berechnen, wurde ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Kapitalanlagestrategie modelliert. Dieses besteht im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und einem geringen Anteil aus Substanzwerten wie Aktien und Immobilien.
Quelle: DAV
Autor(en): versicherungsmagazin.de