21.000 Teilnehmer und 750.000 Zuschauer erwartet Upsolut Event GmbH für den Haspa Marathon Hamburg am 21. April. Für den Marathon in Düsseldorf am 28. April haben sich bei der Rhein-Marathon e.V. 14.000 Teilnehmer angesagt. Großveranstaltungen sind in. Beim Versicherungsschutz hapert es aber stark. Vor allem am Ausfallschutz fehlt es.
Nach Schätzungen großer Versicherungsmakler ist höchstens die Hälfte aller Großevents mit einer Ausfalldeckung abgesichert. Ein Grund: Vielfach würde die Versicherungsfrage ganz ans Ende der Planung gestellt. Dann reiche oft das Budget nicht mehr für einen umfassenden Versicherungsschutz aus. Das kann fatale Folgen haben. Ist das finanzielle Risiko eines Ausfalls, Abbruchs oder einer Verschiebung des Events nicht versichert, dann muss die Veranstaltung durchgezogen werden, um schwere wirtschaftliche Verluste zu vermeiden - selbst, wenn sich beispielsweise die Sicherheitslage verschärft hat.
Aufwand für Ausfalldeckung überschaubar
„Vielfach müssen beim Ausfalls nicht nur der Eintrittspreis, sondern auch die Sponsorengelder erstattet werden“, warnt Florian Sellckau, Experte für Veranstaltungsschutz beim Versicherungsmakler Aon in Hamburg. Dabei ist der Aufwand für eine solche Ausfalldeckung überschaubar. Aon beziffert ihn mit rund drei Prozent der Gesamtkosten. Möglich ist eine All-Risik-Police, die individuelle Ausschlüsse aufweist, ganz nach der wirtschaftlichen Lage des Veranstalters. Nicht nur schlechtes Wetter, die Erkrankung eines Stars oder eine nachträgliche Entziehung der Veranstaltungsgenehmigung können abgesichert werden. „Auch Terrorgefahr oder Terrordrohung können eingeschlossen werden“, so Sellckau.
Besser sieht es hingegen bei Schutz gegen Haftpflichtschäden aus. Fast jede Großveranstaltung weist heute eine Veranstalterhaftpflichtdeckung auf. Der Haspa Marathon Hamburg beispielsweise ist in einer Höhe von 2,2 Millionen Euro abgesichert. Für Personenschäden sollen bis zur fünf Millionen Euro pro Person bereit stehen – falls dem Veranstalter eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. Gegen Terror oder andere Gewalteinflüsse ist die Veranstaltung aber nicht abgesichert. Das ist aber ebenfalls längst möglich, wie Allianz, Ergo und Aon bestätigen.
Verschulden des Veranstalters nachweisen
Leisten müssen die Assekuranzen ja nur, wenn den Veranstalter ein Verschulden trifft. „Das dürfte bei Terroranschlägen wohl nur dann der Fall sein, wenn der Veranstalter von einem geplanten Anschlag Wind bekommt und trotzdem nicht absagt“, erläutert Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Freiburg. Um eine Haftung des Veranstalters zu begründen, müsste dieser also gravierend gegen gebotene Sorgfaltspflichten verstoßen haben. „Anschläge können selbst im gesicherten und kontrollierten Stadionbereich nicht ausgeschlossen werden und gehören leider zum Lebensrisiko“, sagt Ergo-Sprecherin Claudia Wagner. Auch bei anderen Schäden, etwa wenn eine Tribüne oder Absperrung zusammenbricht, müssen die Geschädigten ein Verschulden des Veranstalters nachweisen.
In allen Fällen zahlt aber immerhin die persönliche Unfall- oder Lebensversicherung. „Einen ausdrücklichen Ausschluss von Terroranschlägen gibt im Privatgeschäft bei Unfallpolicen nicht“, bestätigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allein besondere Unfallpolicen, die Veranstalter abschließen, könnten einen eingeschränkten Schutz aufweisen. Bei Lebensversicherungen kann die Leistung nur eingeschränkt werden, wenn der Terroranschlag durch ABC-Waffen erfolgt und die Katastrophe die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung eines Lebensversicherers gefährden würde. „Im Fall der Bombenanschläge beim Boston-Marathon und auch bei 9/11 sehen wir diese Einschränkung nicht“, so der GDV.
Veranstalter-Policen oft mangelhaft
Doch selbst wenn der Veranstalter für Schäden haftet, können Betroffene ohne private Absicherung leer ausgehen. Denn vielfach dürfte der Veranstaltungsschutz unzureichend sein. „Die Veranstalter wollen oft sparen“, bestätigt Christian Raith, Experte für Konzertversicherungsschutz aus München. Eine gesetzliche Versicherungspflicht gebe es bis heute nicht. Ein City-Marathonlauf sollte laut Ergo mindestens mit fünf Millionen Euro abgesichert werden.
„Höhere Summe sind aber empfehlenswert“, so der Versicherer Doch davon wollen die Veranstalter meist nichts wissen. So war beispielsweise der Duisburger Mega-Event Loveparde bei der Kölner Axa nur mit 7,5 Millionen Euro abgesichert. Experten rechnen damit, dass diese Summe nicht ausreichen wird, alle Ansprüche zu befriedigen. Bei der Loveparade starben in einem Paniktumult 21 Menschen und rund 450 wurden verletzt. Die Axa hat bereits voraus Betroffene entschädigt. Bisher ist immer noch ungeklärt, wen die Schuld an dem Unglück trifft. Über die bereits gezahlten Summen möchte die Axa keine Auskunft geben. Reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um alle Schäden zu zahlen, muss der Verursacher mit seinem Vermögen haften.
Bild:©BirgitH /
Nach Schätzungen großer Versicherungsmakler ist höchstens die Hälfte aller Großevents mit einer Ausfalldeckung abgesichert. Ein Grund: Vielfach würde die Versicherungsfrage ganz ans Ende der Planung gestellt. Dann reiche oft das Budget nicht mehr für einen umfassenden Versicherungsschutz aus. Das kann fatale Folgen haben. Ist das finanzielle Risiko eines Ausfalls, Abbruchs oder einer Verschiebung des Events nicht versichert, dann muss die Veranstaltung durchgezogen werden, um schwere wirtschaftliche Verluste zu vermeiden - selbst, wenn sich beispielsweise die Sicherheitslage verschärft hat.
Aufwand für Ausfalldeckung überschaubar
„Vielfach müssen beim Ausfalls nicht nur der Eintrittspreis, sondern auch die Sponsorengelder erstattet werden“, warnt Florian Sellckau, Experte für Veranstaltungsschutz beim Versicherungsmakler Aon in Hamburg. Dabei ist der Aufwand für eine solche Ausfalldeckung überschaubar. Aon beziffert ihn mit rund drei Prozent der Gesamtkosten. Möglich ist eine All-Risik-Police, die individuelle Ausschlüsse aufweist, ganz nach der wirtschaftlichen Lage des Veranstalters. Nicht nur schlechtes Wetter, die Erkrankung eines Stars oder eine nachträgliche Entziehung der Veranstaltungsgenehmigung können abgesichert werden. „Auch Terrorgefahr oder Terrordrohung können eingeschlossen werden“, so Sellckau.
Besser sieht es hingegen bei Schutz gegen Haftpflichtschäden aus. Fast jede Großveranstaltung weist heute eine Veranstalterhaftpflichtdeckung auf. Der Haspa Marathon Hamburg beispielsweise ist in einer Höhe von 2,2 Millionen Euro abgesichert. Für Personenschäden sollen bis zur fünf Millionen Euro pro Person bereit stehen – falls dem Veranstalter eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. Gegen Terror oder andere Gewalteinflüsse ist die Veranstaltung aber nicht abgesichert. Das ist aber ebenfalls längst möglich, wie Allianz, Ergo und Aon bestätigen.
Verschulden des Veranstalters nachweisen
Leisten müssen die Assekuranzen ja nur, wenn den Veranstalter ein Verschulden trifft. „Das dürfte bei Terroranschlägen wohl nur dann der Fall sein, wenn der Veranstalter von einem geplanten Anschlag Wind bekommt und trotzdem nicht absagt“, erläutert Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Freiburg. Um eine Haftung des Veranstalters zu begründen, müsste dieser also gravierend gegen gebotene Sorgfaltspflichten verstoßen haben. „Anschläge können selbst im gesicherten und kontrollierten Stadionbereich nicht ausgeschlossen werden und gehören leider zum Lebensrisiko“, sagt Ergo-Sprecherin Claudia Wagner. Auch bei anderen Schäden, etwa wenn eine Tribüne oder Absperrung zusammenbricht, müssen die Geschädigten ein Verschulden des Veranstalters nachweisen.
In allen Fällen zahlt aber immerhin die persönliche Unfall- oder Lebensversicherung. „Einen ausdrücklichen Ausschluss von Terroranschlägen gibt im Privatgeschäft bei Unfallpolicen nicht“, bestätigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Allein besondere Unfallpolicen, die Veranstalter abschließen, könnten einen eingeschränkten Schutz aufweisen. Bei Lebensversicherungen kann die Leistung nur eingeschränkt werden, wenn der Terroranschlag durch ABC-Waffen erfolgt und die Katastrophe die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung eines Lebensversicherers gefährden würde. „Im Fall der Bombenanschläge beim Boston-Marathon und auch bei 9/11 sehen wir diese Einschränkung nicht“, so der GDV.
Veranstalter-Policen oft mangelhaft
Doch selbst wenn der Veranstalter für Schäden haftet, können Betroffene ohne private Absicherung leer ausgehen. Denn vielfach dürfte der Veranstaltungsschutz unzureichend sein. „Die Veranstalter wollen oft sparen“, bestätigt Christian Raith, Experte für Konzertversicherungsschutz aus München. Eine gesetzliche Versicherungspflicht gebe es bis heute nicht. Ein City-Marathonlauf sollte laut Ergo mindestens mit fünf Millionen Euro abgesichert werden.
„Höhere Summe sind aber empfehlenswert“, so der Versicherer Doch davon wollen die Veranstalter meist nichts wissen. So war beispielsweise der Duisburger Mega-Event Loveparde bei der Kölner Axa nur mit 7,5 Millionen Euro abgesichert. Experten rechnen damit, dass diese Summe nicht ausreichen wird, alle Ansprüche zu befriedigen. Bei der Loveparade starben in einem Paniktumult 21 Menschen und rund 450 wurden verletzt. Die Axa hat bereits voraus Betroffene entschädigt. Bisher ist immer noch ungeklärt, wen die Schuld an dem Unglück trifft. Über die bereits gezahlten Summen möchte die Axa keine Auskunft geben. Reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um alle Schäden zu zahlen, muss der Verursacher mit seinem Vermögen haften.
Bild:©BirgitH /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek