Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pro Kopf in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dies ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in der auch die bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 bereits einbezogen sind.
Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent und in der PKV um 25,3 Prozent. Das entspricht im Schnitt einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV.
Beitragssätze stabil, aber auf höhere Einkommen
Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträge in der GKV konnte zwar aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden. Die absolute Belastung der Versicherten ist gleichzeitig jedoch gestiegen, weil sich der Beitragssatz auf ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen bezieht. Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung.
GKV langfristig defizitär
Erschwerend kommt für die GKV dazu, dass ihre Beiträge nach dem Umlageverfahren kalkuliert werden. Das heißt: Die laufenden Einnahmen werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsausgaben verwendet. Der Aufbau von Deckungskapital ist – bis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Liquiditätsreserven zum Ausgleich von kurzfristigen Beitragssatzschwankungen – nicht vorgesehen. Die anstehenden demografiebedingten Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur haben daher unmittelbare Auswirkungen auf die GKV: Die Zahl der potenziellen Nettobeitragszahler, die mehr in das System einzahlen als sie an Leistungen erhalten, sinkt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Nettoempfänger des GKV-Systems mit dem Eintritt der Babyboomer in die Rentenphase deutlich. In der Folge muss entweder der Beitragssatz steigen und/oder Leistungen gekürzt werden.
PKV ist weitgehend demografieresistent
Die PKV kalkuliert im Anwartschaftsdeckungsverfahren und bildet damit Alterungsrückstellungen, die zur Vorsorge für die im Alter steigenden Ausgaben dienen. Im Gegensatz zur GKV resultiert daher allein aus der demografischen Veränderung in der PKV kein Anstieg der Beiträge. Kostensteigerungen infolge des medizinisch-technischen Fortschritts führen allerdings auch in der PKV zu Prämiensteigerungen.
Grundlage der Berechnungen bilden Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Extrapolation für die GKV für die Jahre 2019 und 2020 beruhen auf Angaben des Schätzerkreises des BVA für die Jahre 2019 und 2020. Die WIP-Kurzanalyse „Entwicklung der Beitragseinnahmen in PKV und GKV 2010-2020“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
Autor(en): Bernhard Rudolf