Ab 1. September bietet die Skandia Lebensversicherung AG Anlegern die Option, in der Verrentungsphase ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung nicht eine nur konventionelle Rente zu beziehen, sondern stattdessen eine Investmentrente auf Basis des Garantiefondssystems SEG 20XX. Dieses System zeichnet sich durch Zusammenführung eines vergleichsweise hohen Aktienengagements mit einer Höchststandgarantie aus und war zunächst nur für Einzahlungen in Fondspolicen sowie später in die betriebliche Altersversorgung. Nun ist es bei Fondspolicen auch in der Auszahlungsphase nutzbar. Damit verfüge der Anleger über eine garantierte Rente, deren Betrag durch das Investment zwar weiter steigen kann, jedoch durch die eingebaute Höchststandsgarantie „niemals unter einen einmal erreichten Wert fallen kann“.
„Es kann durchaus einen Unterschied machen, auch in der Verrentungsphase weiterhin mit erhöhtem Aktienanteil investiert zu bleiben, statt den konventionellen Garantiezins der Rentenversicherung zu verdienen“, meint Sven Enger, seit 1. August neuer Skandia-Vertriebsvorstand. Dabei werde von den jährlich neu aufgelegten Garantiefonds profitiert. Der SEG 2018 zum Beispiel habe 2004 um 12,5 Prozent zugelegt. Bei der Höchststandsgarantie greife allerdings nicht die Garantieverzinsung des konventionellen Sicherungsvermögens (derzeit 2,75 Prozent, Tendenz fallend), der für Fondspolicen-Inhaber in der Verrentung auch möglich sei. Vielmehr gebe es bei der Garantiefondsvariante eine 0-Prozent-Verzinsung. Daher beginne der Anleger - gleiches Kapital vorausgesetzt - bei der Garantiefondsrente mit einer zunächst geringeren Rentenhöhe.
Verfügbar sei die Option im Neugeschäft vorerst nur bei Fondsrenten. Die Entscheidung muss der Anleger spätestens drei Monate vor Beginn der Verrentungsphase treffen. „Die Verwendung im Bestand, in der Direktversicherung und der Basisrente wird derzeit noch geprüft“, sagt Martina Backes, verantwortliche Aktuarin. Die Sicherheit ist jedoch nicht umsonst zu haben, sondern kostet rund 1,5 Prozentpunkte der Rendite, rechnete das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften vor. Diese Größenordnung wurde von der Skandia bestätigt.
Zwar sei eine Verrentung aus reinen Aktienfonds heraus in den Rentenpolicen derzeit nicht zugelassen. Jedoch könne der Anleger sein Vorsorgeinvestment jederzeit frei wählbar mit einem Garantieanteil zwischen 0 und 100 Prozent ausstatten. Das Garantiefondssystem sei auf die für Garantiefonds eigentlich untypische, in der Altersvorsorge aber unerlässliche laufende Beitragszahlung ausgelegt. Durch zugleich weiterhin mögliche starke Aktienorientierung und Höchststandsgarantie aus sind einmal erzielte Kursgewinne zum Laufzeitende der Fonds sicher.
Damit sei der Anleger schon in der Beitragsphase nicht in der Prozyklik der Garantien gefangen, erläutert Pressesprecher Pascal Bazzazi. „Insofern eignet sich die Option vornehmlich für Anleger, die mehrere Renten aus allen drei Schichten der Altersvorsorge beziehen, jedoch auch in der Verrentungsphase zumindest in einer ihrer Renten die Chancen eines höheren Aktienengagements wünschen“, umreißt Bazzazi geeignete Zielgruppen.
„Es kann durchaus einen Unterschied machen, auch in der Verrentungsphase weiterhin mit erhöhtem Aktienanteil investiert zu bleiben, statt den konventionellen Garantiezins der Rentenversicherung zu verdienen“, meint Sven Enger, seit 1. August neuer Skandia-Vertriebsvorstand. Dabei werde von den jährlich neu aufgelegten Garantiefonds profitiert. Der SEG 2018 zum Beispiel habe 2004 um 12,5 Prozent zugelegt. Bei der Höchststandsgarantie greife allerdings nicht die Garantieverzinsung des konventionellen Sicherungsvermögens (derzeit 2,75 Prozent, Tendenz fallend), der für Fondspolicen-Inhaber in der Verrentung auch möglich sei. Vielmehr gebe es bei der Garantiefondsvariante eine 0-Prozent-Verzinsung. Daher beginne der Anleger - gleiches Kapital vorausgesetzt - bei der Garantiefondsrente mit einer zunächst geringeren Rentenhöhe.
Verfügbar sei die Option im Neugeschäft vorerst nur bei Fondsrenten. Die Entscheidung muss der Anleger spätestens drei Monate vor Beginn der Verrentungsphase treffen. „Die Verwendung im Bestand, in der Direktversicherung und der Basisrente wird derzeit noch geprüft“, sagt Martina Backes, verantwortliche Aktuarin. Die Sicherheit ist jedoch nicht umsonst zu haben, sondern kostet rund 1,5 Prozentpunkte der Rendite, rechnete das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften vor. Diese Größenordnung wurde von der Skandia bestätigt.
Zwar sei eine Verrentung aus reinen Aktienfonds heraus in den Rentenpolicen derzeit nicht zugelassen. Jedoch könne der Anleger sein Vorsorgeinvestment jederzeit frei wählbar mit einem Garantieanteil zwischen 0 und 100 Prozent ausstatten. Das Garantiefondssystem sei auf die für Garantiefonds eigentlich untypische, in der Altersvorsorge aber unerlässliche laufende Beitragszahlung ausgelegt. Durch zugleich weiterhin mögliche starke Aktienorientierung und Höchststandsgarantie aus sind einmal erzielte Kursgewinne zum Laufzeitende der Fonds sicher.
Damit sei der Anleger schon in der Beitragsphase nicht in der Prozyklik der Garantien gefangen, erläutert Pressesprecher Pascal Bazzazi. „Insofern eignet sich die Option vornehmlich für Anleger, die mehrere Renten aus allen drei Schichten der Altersvorsorge beziehen, jedoch auch in der Verrentungsphase zumindest in einer ihrer Renten die Chancen eines höheren Aktienengagements wünschen“, umreißt Bazzazi geeignete Zielgruppen.
Autor(en): Detlef Pohl