"Ich will doch nicht bis zur Rente schuften." Da sind sich viele Deutsche einig. Doch wenn es um die Verwirklichung geht, könnte die Schere zwischen Wunsch und Wirklichkeit kaum größer sein. Zum einen sind Verdienst und Vermögen oft wenig geeignet, einen vorzeitigen Ausstieg aus der Arbeitswelt dauerhaft zu finanzieren. Zum anderen wird der verfrühte Einstieg in die Rente nicht nur finanziell bestraft, sondern mit jeder Rentenreform auch nach hinten verschoben. Schon sprechen Politiker hinter vorgehaltener Hand über eine Rente ab 70.
Die Umstellung auf die Rente ab 67 soll bis zum Jahr 2029 vollzogen sein. Lediglich langjährig Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Als erster Jahrgang sind davon die 1947 Geborenen betroffen. Der Geburtsjahrgang 1958 erhält erst mit 66 Jahren Regelaltersrente. Ab Jahrgang 1964 gibt es erst mit 67 Jahren volle Altersrente.
Schlechte Zeiten für Normalverdiener und Sparmuffel
Mit voller Härte sind also Arbeitnehmer betroffen, die heute 45 Jahre und jünger sind. Wer den Job also früher an den Nagel hängen will, ohne finanziell merklich kürzer zu treten, muss in seinen berufsaktiven Jahren deutlich mehr verdienen bzw. Vermögen anhäufen als andere. Das ist ohne versierten Vorsorgeberater kaum zu schaffen. Die meisten Deutschen werden jedoch bis 67 arbeiten müssen, um von der Altersrente halbwegs leben zu können.
Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundesversorgungswerk in Hamburg rechnet vor: „Kommen Sie zum Beispiel mit 50 bei einem Kassensturz zu dem Ergebnis, dass Sie die letzten zehn Jahre bis zum vorzeitigen Ausstieg mit 60 noch eine Schippe bei der Altersvorsorge drauflegen müssen, so sollten Sie eine realistische Kapitalsumme vor Augen haben“.
Ab 55 gibt es nur noch zwei sinnvolle Vorsorgevarianten
Dabei eignen sich laut Stubben Anlageformen, die hohe Sicherheit zum Berufsausstieg gewährleisten und ein gesundes Risiko mit guten Ertragschancen versprechen – so genannte Garantieprodukte. "Je nach individueller Ausgangssituation und persönlicher Risikoneigung bieten sich für Leute um die 55 allerdings nur noch zwei Strategien an: für Vorsichtige die festverzinsliche Variante, für Gewinnorientierte die Misch-Variante aus Festverzinslichen und Aktien", so der Vorsorgeberater.
Wertkonten als Alternative
Alternativ bieten sich für Arbeitnehmer auch Wertkonten an, empfiehlt Stubben. Dort können Berufstätige geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden rentierlich parken. Steuern und Sozialabgaben werden erst fällig, wenn das Guthaben ausgezahlt wird. Je nach Höhe des Guthabens können mehrere Monate oder auch Jahre früherer Ruhestand erreicht werden, wenn Überstunden nachträglich bei Gehaltsweiterzahlung abgebaut werden.
Je nach Anlageform lassen sich Renditen von 3 bis 5 Prozent erzielen. Allgemein ist die Anlage in Aktien oder Aktienfonds zwar nur noch bis zu 20 Prozent des gesamten Volumens zulässig. Doch es gibt für Vorruhestandswillige eine Ausnahme: "Wenn das Wertguthaben ausschließlich für den vorzeitigen Ruhestand genutzt und dafür zwingend mit einer Beitragsgarantie verbunden wird, gibt es keinerlei Anlagebeschränkungen für Aktien oder Aktienfonds", sagt Stubben. Einziger Nachteil: Seit 1. Januar 2009 ist die sozialversicherungsfreie Überführung von Wertguthaben in Betriebsrente verboten. Bestandsschutz gilt nur für Konten, die schon vorher existierten.
Weitere Anregungen finden sich im neuen Ratgeber-Buch "" (12,90 Euro). Danach muss Vorsorgeberatung individuell nach Alter und Mentalität des Kunden ansetzen und führt auch bei Nachjustierung im Alter von 50+ noch zum Erfolg.
Mehr zum Thema gibt es außerdem in der April-Ausgabe des .
Die Umstellung auf die Rente ab 67 soll bis zum Jahr 2029 vollzogen sein. Lediglich langjährig Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren können weiterhin mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Als erster Jahrgang sind davon die 1947 Geborenen betroffen. Der Geburtsjahrgang 1958 erhält erst mit 66 Jahren Regelaltersrente. Ab Jahrgang 1964 gibt es erst mit 67 Jahren volle Altersrente.
Schlechte Zeiten für Normalverdiener und Sparmuffel
Mit voller Härte sind also Arbeitnehmer betroffen, die heute 45 Jahre und jünger sind. Wer den Job also früher an den Nagel hängen will, ohne finanziell merklich kürzer zu treten, muss in seinen berufsaktiven Jahren deutlich mehr verdienen bzw. Vermögen anhäufen als andere. Das ist ohne versierten Vorsorgeberater kaum zu schaffen. Die meisten Deutschen werden jedoch bis 67 arbeiten müssen, um von der Altersrente halbwegs leben zu können.
Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundesversorgungswerk in Hamburg rechnet vor: „Kommen Sie zum Beispiel mit 50 bei einem Kassensturz zu dem Ergebnis, dass Sie die letzten zehn Jahre bis zum vorzeitigen Ausstieg mit 60 noch eine Schippe bei der Altersvorsorge drauflegen müssen, so sollten Sie eine realistische Kapitalsumme vor Augen haben“.
Ab 55 gibt es nur noch zwei sinnvolle Vorsorgevarianten
Dabei eignen sich laut Stubben Anlageformen, die hohe Sicherheit zum Berufsausstieg gewährleisten und ein gesundes Risiko mit guten Ertragschancen versprechen – so genannte Garantieprodukte. "Je nach individueller Ausgangssituation und persönlicher Risikoneigung bieten sich für Leute um die 55 allerdings nur noch zwei Strategien an: für Vorsichtige die festverzinsliche Variante, für Gewinnorientierte die Misch-Variante aus Festverzinslichen und Aktien", so der Vorsorgeberater.
Wertkonten als Alternative
Alternativ bieten sich für Arbeitnehmer auch Wertkonten an, empfiehlt Stubben. Dort können Berufstätige geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden rentierlich parken. Steuern und Sozialabgaben werden erst fällig, wenn das Guthaben ausgezahlt wird. Je nach Höhe des Guthabens können mehrere Monate oder auch Jahre früherer Ruhestand erreicht werden, wenn Überstunden nachträglich bei Gehaltsweiterzahlung abgebaut werden.
Je nach Anlageform lassen sich Renditen von 3 bis 5 Prozent erzielen. Allgemein ist die Anlage in Aktien oder Aktienfonds zwar nur noch bis zu 20 Prozent des gesamten Volumens zulässig. Doch es gibt für Vorruhestandswillige eine Ausnahme: "Wenn das Wertguthaben ausschließlich für den vorzeitigen Ruhestand genutzt und dafür zwingend mit einer Beitragsgarantie verbunden wird, gibt es keinerlei Anlagebeschränkungen für Aktien oder Aktienfonds", sagt Stubben. Einziger Nachteil: Seit 1. Januar 2009 ist die sozialversicherungsfreie Überführung von Wertguthaben in Betriebsrente verboten. Bestandsschutz gilt nur für Konten, die schon vorher existierten.
Weitere Anregungen finden sich im neuen Ratgeber-Buch "" (12,90 Euro). Danach muss Vorsorgeberatung individuell nach Alter und Mentalität des Kunden ansetzen und führt auch bei Nachjustierung im Alter von 50+ noch zum Erfolg.
Mehr zum Thema gibt es außerdem in der April-Ausgabe des .
Autor(en): Detlef Pohl