Fristablauf für Rentenansprüche ehemaliger DDR-Bürger

Ehemalige DDR-Bürger müssen bis zum 31. Dezember 2006 ihre Rentenansprüche klären, um sich ihre Pensionsanteile zu sichern. Betroffen sind alle, die in der DDR eine Ausbildung gemacht haben und/oder dort berufstätig waren. "Bis zum Jahresende können noch Nachweise für Rentenansprüche angefordert werden, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend zu machen. Danach endet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Arbeitgeber für Nachweise aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit", so Bruno Steiner, Presse-Referent des Bundesverbands Finanz-Planer (BFP). Die Rentenkontoklärung kann beim deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden. Die Experten des BFP leisten unabhängige Beratung zur Sicherung der Altersvorsorge.

Die Lohnbelege über Ausbildungs- und Berufszeiten in der ehemaligen DDR werden ab 1. Januar 2007 vernichtet. Danach wird es schwierig sein, Rentenkonten oder Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Die Ausbildungs- und Arbeitszeiten können den Lohnunterlagen entnommen werden. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zur Rentenklärung. Wichtig ist, alle Versicherungsdaten zu prüfen. Zur Klärung sollte der Verlauf der Versicherung schon ab Ende der Schulzeit lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Unstimmigkeiten können Anträge zur Kontenklärung angefordert werden. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung sind für diese Fälle Ansprechpartner. Der Versicherungsverlauf kann online angefordert werden: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de oder telefonisch: 0800/10 00 480 70.

Quelle: Bundesverband Finanz-Planer e.V.

Autor(en): Susanne Niemann

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