Viele Fahrräder sind nicht gegen einfachen Diebstahl versichert. Dabei werden laut der Statistik des Kraftfahrtbundesamtes pro Jahr rund 350.000 Drahtesel als gestohlen gemeldet. Tatsächlichen liegt die Zahl der Diebstähle noch viel höher.
Zudem werden Fahrräder immer wertvoller. Vor allem die im Trend liegenden so genannten Pedelecs mit Kraftunterstützung eines Elektroakkus kosten 2.000 Euro und mehr. In der klassischen Hausratversicherung ist nur der Einbruchdiebstahl versichert. Dann ist das Rad Hausrat und genießt nur Schutz, wenn es in abgeschlossenen Räumen - dazu zählt auch der eigene Kellerraum - abgestellt ist. „Nur dann gibt es kein Limit bei der Entschädigung“, erläutert die VHV aus Hannover. Bei mit Fahrradklauseln erweiterten Hausratpolicen ist die Entschädigung für das Fahrrad in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Hausratversicherungssumme begrenzt. Dafür ist der einfache Diebstahl mitversichert.
Mit Altklausel nur Tagesschutz
Doch Vorsicht: Vielfach sind noch alte Klauseln vereinbart, nachdem Diebstähle nur ersatzpflichtig sind, die sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignen. Nur wenn das Fahrrad nachweislich nach 22 Uhr noch „in Gebrauch“ ist, etwa weil der Kunde es vor einem Kino abgestellt hat, gibt es Schutz.
Nach einer neuen - vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon 2008 empfohlenen - Fahrradklausel gibt es nun immer Schutz, egal, ob Diebe das Rad bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof unauffällig mitgehen lassen oder es nachts klammheimlich vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein. Viele Kunden dürften daher falsch oder unterversichert sein.
Spezialschutz für Luxusbike
Vermittler sollten daher den Fahrradschutz ihrer Kunden – gerade Senioren setzen verstärkt auf die teuren Pedelecs – anpassen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Viele Versicherungsunternehmen machen aber bei einer Höchstdeckung von fünf Prozent der Hausratsumme Schluss. Reicht das nicht, weil der Kunde ein Luxusbike fährt, hilft nur eine spezielle Fahrradversicherung
Zudem werden Fahrräder immer wertvoller. Vor allem die im Trend liegenden so genannten Pedelecs mit Kraftunterstützung eines Elektroakkus kosten 2.000 Euro und mehr. In der klassischen Hausratversicherung ist nur der Einbruchdiebstahl versichert. Dann ist das Rad Hausrat und genießt nur Schutz, wenn es in abgeschlossenen Räumen - dazu zählt auch der eigene Kellerraum - abgestellt ist. „Nur dann gibt es kein Limit bei der Entschädigung“, erläutert die VHV aus Hannover. Bei mit Fahrradklauseln erweiterten Hausratpolicen ist die Entschädigung für das Fahrrad in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Hausratversicherungssumme begrenzt. Dafür ist der einfache Diebstahl mitversichert.
Mit Altklausel nur Tagesschutz
Doch Vorsicht: Vielfach sind noch alte Klauseln vereinbart, nachdem Diebstähle nur ersatzpflichtig sind, die sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignen. Nur wenn das Fahrrad nachweislich nach 22 Uhr noch „in Gebrauch“ ist, etwa weil der Kunde es vor einem Kino abgestellt hat, gibt es Schutz.
Nach einer neuen - vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon 2008 empfohlenen - Fahrradklausel gibt es nun immer Schutz, egal, ob Diebe das Rad bei strahlendem Sonnenschein vor dem Bahnhof unauffällig mitgehen lassen oder es nachts klammheimlich vor der Haustür klauen. Einzige Voraussetzung: Das Rad muss abgeschlossen gewesen sein. Viele Kunden dürften daher falsch oder unterversichert sein.
Spezialschutz für Luxusbike
Vermittler sollten daher den Fahrradschutz ihrer Kunden – gerade Senioren setzen verstärkt auf die teuren Pedelecs – anpassen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Viele Versicherungsunternehmen machen aber bei einer Höchstdeckung von fünf Prozent der Hausratsumme Schluss. Reicht das nicht, weil der Kunde ein Luxusbike fährt, hilft nur eine spezielle Fahrradversicherung
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek