Fachwissen in der Pflege darf nicht verloren gehen

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Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sehen Experten grundsätzlich als richtig an, an der einen oder anderen Stelle müsste aber noch nachjustiert werden. Wichtig ist aber auch, dass Menschen, die gerne in der Pflege arbeiten möchten, aber deren schulische Leistungen mangelhaft sind, Unterstützung erhalten. Denn Deutschland braucht viele und engagierte Pflegekräfte und zwar dringend.

Gesundheitsexperten haben die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Grundsatz begrüßt, sehen in der Regierungsvorlage aber noch Verbesserungsbedarf. In einer öffentlichen Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses kürzlich in Berlin warnten mehrere Sachverständige vor einem Verlust an Fachwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege.

Generalistische Ausbildung steht im Zentrum
Nach der Verabschiedung des Pflegeberufegesetzes im Juni 2017 hat die Bundesregierung die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Das neue Ausbildungskonzept soll die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammenführen und den Pflegefachkräften so flexible berufliche Einsatzmöglichkeiten eröffnen. Im Zentrum der Pflegeberufereform steht die dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft. Künftig sind jedoch weiter differenzierte Abschlüsse möglich in der so genannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege.

Neue Pflegeausbildung startet 2020
Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden die Details der Ausbildung geregelt: Mindestanforderungen, Prüfungen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Verordnung beinhaltet auch Regelungen für die nunmehr mögliche akademische Pflegeausbildung sowie für die Errichtung einer Fachkommission, die sich mit Rahmenlehr- und Rahmenausbildungsplänen befasst. Die neue Pflegeausbildung soll 2020 beginnen.

Bedenken äußerten Experten hinsichtlich der künftigen Altenpflegeausbildung. Der Deutsche Pflegerat sprach von einer "Abwertung der Altenpflegeausbildung, die sich in den Kompetenzbeschreibungen zeigt". Altenpfleger könnten somit keine sogenannten Vorbehaltstätigkeiten ausüben und in der Folge nur an der Seite einer Pflegefachkraft arbeiten. Dies werde nicht zur Steigerung der Attraktivität des Berufs führen und auch nicht zu einer besseren Bezahlung, warnte der Verband.

Viel Empathie, aber schlechte Schulnoten
Nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes BDA wird mit der Verordnung die Ausbildung zum Altenpfleger "sinnvoll und zukunftsträchtig modernisiert". Der Entwurf werde dem Anspruch gerecht, einen für einen weiten Personenkreis realistischen Berufsabschluss in der Altenpflege zu erhalten. Die Kompetenzanforderungen für Altenpfleger seien gemäß den Anforderungen aus der Praxis "sachgerecht überarbeitet" worden. Die Ausbildung zum Altenpfleger müsse für Personen offengehalten werden, "die nicht mit überdurchschnittlichen Zeugnisnoten während ihrer Schulzeit glänzen", aber Empathie für ältere Menschen aufbrächten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht insbesondere Probleme, die Pflichteinsätze in der Kinderkrankenpflege zu gewährleisten. Den rund 6.650 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege (Pädiatrie) stünden rund 130.000 Auszubildende in der Kranken- und Altenpflege gegenüber. Die "pädiatrischen Pflichteinsätze" für Auszubildende der Kranken- und Altenpflege in Kinderkrankenhäusern und Kinderabteilungen könnten somit kaum gewährleistet werden. Die jetzige Planung werde zu einem "Nadelöhr" in der generalistischen Ausbildung führen.

Klinikum Stuttgart zeigt, wie es gehen kann
Um die Ausbildung in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege erfolgreich abzuschließen, benötigen einige Auszubildende aber individuelle Unterstützung. Dies geschieht bereits heute in einzelnen Einrichtungen wie dem Klinikum Stuttgart. Dieses bietet den Azubis:

  1. Deutschkurse für Auszubildende mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Fachsprache Pflege und Medizin,
  2. intensive Lernberatung und Lernbegleitungen für Schüler in der Theorie,
  3. zusätzliche Praxisbegleitungen für Schüler auf Stationen und in Funktionsbereichen in den Kliniken,
  4. Probeklausuren, Probeexamen, um Prüfungssituationen zu trainieren,
  5. diverse Praktika, z. B. Berufsorientierung an Realschulen und Gymnasien, Sozialpraktika, Freiwilliges Soziales Jahr oder Schnupperpraktika in der Pflege.

Im Zeitraum Oktober 2015 bis September 2016 (Oktober 2016 bis September 2017) haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 347 (328) Förderungen von Personen begonnen, die das Ausbildungsziel „Altenpflege“ mit ausbildungsbegleitenden Hilfen haben sowie 45 (99), die eine assistierte Ausbildung anstreben.

Zahlen, Daten, Fakten
Im Schuljahr 2015/2016 haben 49.014 Schüler eine Fachkraftausbildung im Pflegesektor begonnen (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege), im Schuljahr 2016/2017 waren es 50.421. In eine Pflegehelferausbildung in der Altenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege gab es 2015/2016 insgesamt 11.204 Neueintritte, im Schuljahr 2016/2017 waren es 11.793. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen noch keine Zahlen vor.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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