Am 20. September 2007 finden die ersten IHK-Sachkundeprüfungen "Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK" in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (BWV) statt.
In der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie ist seit dem 22. Mai 2007 die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) gültig. In § 19 der VersVermV ist eine Übergangsregelung zur Gleichstellung aller vor dem 1. Januar 2009 absolvierten BWV-Prüfungen mit der IHK-Sachkundeprüfung verankert.
Versicherungsvermittler können an zunächst 24 Standorten die IHK- Sachkundeprüfung ablegen. Dort unterstützt das BWV die IHKs. In der Zuständigkeit des BWV findet die September-Prüfung 2007 noch an sieben weiteren Standorten statt. Ab 2008 werden insgesamt 42 Industrie- und Handelskammern deutschlandweit in Kooperation mit dem BWV die Vermittlerprüfung anbieten.
Quelle: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.
In der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie ist seit dem 22. Mai 2007 die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) gültig. In § 19 der VersVermV ist eine Übergangsregelung zur Gleichstellung aller vor dem 1. Januar 2009 absolvierten BWV-Prüfungen mit der IHK-Sachkundeprüfung verankert.
Versicherungsvermittler können an zunächst 24 Standorten die IHK- Sachkundeprüfung ablegen. Dort unterstützt das BWV die IHKs. In der Zuständigkeit des BWV findet die September-Prüfung 2007 noch an sieben weiteren Standorten statt. Ab 2008 werden insgesamt 42 Industrie- und Handelskammern deutschlandweit in Kooperation mit dem BWV die Vermittlerprüfung anbieten.
Quelle: Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V.
Autor(en): VM