Die fondsgebundene Lebensversicherung – lange als der Verkaufsschlager der Assekuranzbranche gepriesen – steht auf dem Prüfstand. Wer bisher glaubte, dass das künftige Alters-Einkünfte-Gesetz (AltEinkG) lediglich die Steuerprivilegien bei der klassischen Kapitallebensversicherung kappt, die fondsgebundenen Policen aber wie andere Investments an den Kapitalmärkten außen vor lässt, der irrt. Auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen müssen die Erträge der nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge mindestens zur Hälfte versteuert werden.
Ab 2005 ist damit Schluss
Zwar wurden auch bisher die Beiträge in eine fondsgebundene Lebensversicherung steuerlich nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt, dafür waren aber die Erträge nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren komplett steuerfrei. Das nutzten vor allem die betuchteren Anleger, die ihren Sparerfreibetrag bereits anderweitig völlig ausgeschöpft hatten. Damit ist ab 2005 Schluss.
Rund 1,5 Millionen Fondpolicen wurden zuletzt jährlich vermittelt. Allerdings war hier im Zuge der Börsen-Turbulenzen bereits ein deutlicher Rückgang zu spüren. So wurden beispielsweise bei der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung im letzten Jahr schon 180.000 Fondspolicen weniger vermittelt, als noch im Jahr 2002.
Die Aussicht auf höhere Renditechancen als bei der herkömmlichen Kapitallebensversicherung machte das Produkt zunächst besonders attraktiv. Mit dem Börsencrash sank auch das Interesse am einstigen Erfolgsmodell.
Nach allem, was über das Alters-Einkünfte-Gesetz bisher bekannt sei, müsse man davon ausgehen, dass auch die fondsgebundene Lebensversicherung nur noch als Auslaufmodell zu betrachten sei, erklärte Frank Breiting von Tillinghast Towers Perrin, der Fondspolicen besonders im Visier hat.
Imageschäden durch hohe Kosten
Nicht nur der wegbrechende Steuervorteil sorgt für Imageschäden bei der LV-Fondpolice. Immer wieder mahnten Verbraucherschützer hohe Fondskosten und die Intransparenz des Produkts an und scheinen damit jetzt auf offenere Ohren zu stoßen. Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaft (ifa) Ulm goss hier mit seiner jüngsten Erhebung auch noch Öl ins Feuer. Ifa ermittelte, dass Besitzer von Fondspolicen günstigstenfalls zu 84 Prozent von der Entwicklung des zugrunde liegenden Investments profitieren. Alles andere werde von den Fondskosten aufgefressen.
Als echte Alternative sehen Fachleute Fondssparpläne in Kombination mit einer getrennt abgeschlossenen Risikolebensversicherung an. Hier könnte steuerlich Terrain gut gemacht werden. Ob das aber unterm Strich preiswerter zu handeln ist, bleibt ungewiss.
Nachteil gegenüber Fondssparplänen
Die auf langfristiges Sparen ausgerichtete fondsgebundene Lebensversicherung leidet nach Meinung von Edgar Bauschert, Vorsitzender der Gesellschaft für Investmentprodukte (GIP) am meisten unter der Benachteiligung, dass künftig nicht nur die Hälfte der Erträge der Fondspolice besteuert werden muss, sondern dass bei Verträgen, die vor dem 60. Lebensjahr fällig und ausgezahlt werden, der Zugewinn komplett versteuert werden muss. Praktisch stehen Fondssparplänen, die jederzeit kündbar sind, steuerlich günstiger da.
Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mischt sich als Dachverband der deutschen Fondsgesellschaften in die Diskussion ein und rechnet vor: Während die Steuerquote auf die Erträge eines Aktien-Fondssparplanes in einem Musterbeispiel nur zehn Prozent betrage, liege der Wert für eine vergleichbare fondsgebundene Lebensversicherung bei rund zwanzig Prozent.
Es müssen neue Allianzen her
Allerdings hat es nun den Anschein, dass weder die Lebensversicherer noch die Fonds-Industrie über die Vorteile von Fondssparplänen informiert sind. Denn in den boomenden Jahren der Fondpolicen entwickelten sich die Lebensversicherer zu bedeutenden Abnehmern von Publikumsfonds. Nun wird nach neuen Allianzen zwischen Assekuranz und Investment-Produzenten gesucht.
Ab 2005 ist damit Schluss
Zwar wurden auch bisher die Beiträge in eine fondsgebundene Lebensversicherung steuerlich nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt, dafür waren aber die Erträge nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren komplett steuerfrei. Das nutzten vor allem die betuchteren Anleger, die ihren Sparerfreibetrag bereits anderweitig völlig ausgeschöpft hatten. Damit ist ab 2005 Schluss.
Rund 1,5 Millionen Fondpolicen wurden zuletzt jährlich vermittelt. Allerdings war hier im Zuge der Börsen-Turbulenzen bereits ein deutlicher Rückgang zu spüren. So wurden beispielsweise bei der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung im letzten Jahr schon 180.000 Fondspolicen weniger vermittelt, als noch im Jahr 2002.
Die Aussicht auf höhere Renditechancen als bei der herkömmlichen Kapitallebensversicherung machte das Produkt zunächst besonders attraktiv. Mit dem Börsencrash sank auch das Interesse am einstigen Erfolgsmodell.
Nach allem, was über das Alters-Einkünfte-Gesetz bisher bekannt sei, müsse man davon ausgehen, dass auch die fondsgebundene Lebensversicherung nur noch als Auslaufmodell zu betrachten sei, erklärte Frank Breiting von Tillinghast Towers Perrin, der Fondspolicen besonders im Visier hat.
Imageschäden durch hohe Kosten
Nicht nur der wegbrechende Steuervorteil sorgt für Imageschäden bei der LV-Fondpolice. Immer wieder mahnten Verbraucherschützer hohe Fondskosten und die Intransparenz des Produkts an und scheinen damit jetzt auf offenere Ohren zu stoßen. Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaft (ifa) Ulm goss hier mit seiner jüngsten Erhebung auch noch Öl ins Feuer. Ifa ermittelte, dass Besitzer von Fondspolicen günstigstenfalls zu 84 Prozent von der Entwicklung des zugrunde liegenden Investments profitieren. Alles andere werde von den Fondskosten aufgefressen.
Als echte Alternative sehen Fachleute Fondssparpläne in Kombination mit einer getrennt abgeschlossenen Risikolebensversicherung an. Hier könnte steuerlich Terrain gut gemacht werden. Ob das aber unterm Strich preiswerter zu handeln ist, bleibt ungewiss.
Nachteil gegenüber Fondssparplänen
Die auf langfristiges Sparen ausgerichtete fondsgebundene Lebensversicherung leidet nach Meinung von Edgar Bauschert, Vorsitzender der Gesellschaft für Investmentprodukte (GIP) am meisten unter der Benachteiligung, dass künftig nicht nur die Hälfte der Erträge der Fondspolice besteuert werden muss, sondern dass bei Verträgen, die vor dem 60. Lebensjahr fällig und ausgezahlt werden, der Zugewinn komplett versteuert werden muss. Praktisch stehen Fondssparplänen, die jederzeit kündbar sind, steuerlich günstiger da.
Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mischt sich als Dachverband der deutschen Fondsgesellschaften in die Diskussion ein und rechnet vor: Während die Steuerquote auf die Erträge eines Aktien-Fondssparplanes in einem Musterbeispiel nur zehn Prozent betrage, liege der Wert für eine vergleichbare fondsgebundene Lebensversicherung bei rund zwanzig Prozent.
Es müssen neue Allianzen her
Allerdings hat es nun den Anschein, dass weder die Lebensversicherer noch die Fonds-Industrie über die Vorteile von Fondssparplänen informiert sind. Denn in den boomenden Jahren der Fondpolicen entwickelten sich die Lebensversicherer zu bedeutenden Abnehmern von Publikumsfonds. Nun wird nach neuen Allianzen zwischen Assekuranz und Investment-Produzenten gesucht.
Autor(en): Marianne Storck