Die Insolvenz der Element Insurance AG stellt Maklerinnen und Makler sowie Kundinnen und Kunden vor diverse Probleme. Die auf Vermittlerrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte listet die rechtlichen Aspekte auf, die den betroffenen Vermittlern weiterhelfen sollen. Die Kanzlei ist überzeugt, dass eine klare Kommunikation, umfassende Beratung und rechtssichere Dokumentation nun essenziell wichtig sind, um das Vertrauen der Kunden zu bewahren und Haftungsrisiken zu minimieren.
Die Auswirkungen des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Wie wirkt sich das vorläufige Insolvenzverfahren auf die Versicherungsverträge aus?
Die Versicherungsverträge bleiben bestehen, jedoch sind Schadenzahlungen ausgesetzt. Während der Prüfung möglicher Bestandsübertragungen können Versicherungsnehmer keine neuen Ansprüche geltend machen.
Was passiert bei bereits gemeldeten Schäden?
Gemeldete Schäden werden vom Insolvenzverwalter geprüft, aber erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens bearbeitet. Die Regulierung erfolgt, wenn über das Sicherungsvermögen eine Deckung sichergestellt ist. Versicherten steht ein vorrangiger Anspruch zu, aber eine anteilige Schadensregulierung ist wahrscheinlich.
Was ist die rechtliche Grundlage für das vorläufige Verfahren?
Das vorläufige Insolvenzverfahren gemäß der Insolvenzordnung (InsO) dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Versicherer dürfen währenddessen keine neuen Verträge abschließen oder bestehende Verträge erweitern.
Die Auswirkungen eines endgültigen Insolvenzverfahrens
Was ändert sich bei Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens?
Nach § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enden alle Versicherungsverträge einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger über Fristen und das Verfahren zur Anmeldung von Forderungen informieren. Kunden können anteilige Prämien zurückfordern. Noch ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wann das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Welche Konsequenzen hat dies für Maklerinnen und -makler?
Sie sollten sicherstellen, dass Sie ihre Kunden rechtzeitig über Alternativen informieren. Bei automatischem Vertragsende besteht die Gefahr, dass Kunden ohne Versicherungsschutz verbleiben. Im Raum steht in jedem Einzelfall die Überlegung, lieber eine Doppelversicherung zu haben, als am Ende keinen hinreichenden Versicherungsschutz. Die Dokumentation der Beratung wird zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend empfohlen.
Wie wirkt sich das Sicherungsvermögen aus?
Das Sicherungsvermögen wird gemäß § 315 Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) vorrangig für die Ansprüche der Versicherungsnehmer verwendet. Falls es nicht ausreicht, erfolgt eine nur quotale Schadensregulierung. Sie sollten betroffene Kunden auf diese Unsicherheit hinweisen.
Ist eine fristlose Kündigung sinnvoll?
Eine fristlose Kündigung der betroffenen Verträge kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, ist jedoch nicht immer die beste Lösung. Die Insolvenz allein gibt kein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten folgende Aspekte beachten:
- Prüfung der Alternativen: Kunden sollten vor einer Kündigung eine Ersatzversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungslücken zu vermeiden. Doppelversicherungen sind fehlendem Versicherungsschutz klar vorzuziehen.
- Kündigungsrechte: Bei Tarifen mit täglichem Kündigungsrecht (zum Beispiel einigen Asspario-Policen) kann eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.
- Einzelfallentscheidung: Fristlose Kündigungen sollten individuell geprüft und nur bei unzureichendem Schutz des bestehenden Vertrags erwogen werden. Sie sollten alle Beratungsschritte dokumentieren.
Die mögliche weitere Entwicklung
Warum ist schnelle Reaktion wichtig?
Die Insolvenz von Element hat weitreichende Konsequenzen für Kunden und Makler. Die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens erfordert proaktives Handeln. Verzögerungen können dazu führen, dass Kunden ohne Versicherungsschutz bleiben.
Welche Entwicklungen sind zu erwarten?
Sollte die Übertragung der Bestände scheitern, endet der Versicherungsschutz automatisch. Kunden müssen neue Versicherungen abschließen. Makler sollten auf eine dynamische Entwicklung vorbereitet sein und rechtzeitig mit Kunden kommunizieren
Das empfiehlt die Kanzlei Maklerinnen und Maklern
Wie sollten Makler mit der Situation umgehen?
Vertragsprüfung: Identifizieren Sie betroffene Policen in Ihrem Bestand. Beratung: Bieten Sie Ihren Kunden zeitnah Alternativen an und dokumentieren Sie die Beratung umfassend. Vorläufige Deckung: Organisieren Sie eine vorläufige Deckungszusage bei alternativen Anbietern.
Wie können Haftungsrisiken vermieden werden?
Dokumentieren Sie alle Schritte der Beratung und Kommunikation mit den Kunden. Klären Sie die Risiken und stellen Sie sicher, dass Kunden rechtzeitig auf Alternativen hingewiesen werden.
Welche rechtlichen Hinweise sollten Makler beachten?
Makler sind verpflichtet, ihre Kunden über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Die unterlassene Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen. Regelmäßige Updates zur Entwicklung des Insolvenzverfahrens sind empfehlenswert.
Quelle: Wirth-Rechtsanwälte
Autor(en): versicherungsmagazin.de