Einfache Lösungen für Betriebsrente gefragt

Die betriebliche Altersversorgung wird noch immer weitgehend über den Steuervorteil verkauft. Vieles ist dabei für Unternehmer und Arbeitnehmer zu kompliziert. Dabei verlangt der Markt händeringend nach einfachen Lösungen. Begrenzungen vieler Art behindern die eigentlich gewollte Förderung, kritisierte Martin Wagener, Vorstand der Gothaer Lebensversicherung AG, kürzlich auf der Handelsblatt-Fachtagung "Betriebliche Altersversorgung" (bAV) in Berlin.

Arbeitgeber suchen aufwandsarme Lösungen, Arbeitnehmer rentable Vorsorge und Vertriebe beratungsarme Standard-Lösungen. Darauf habe sich die Gothaer eingestellt und fahre gut damit, denn der Absatz habe sich seit 2002 versechsfacht. Allerdings sei jedwede Bürokratie und akademische Komplikation Gift für die dringend nötige zusätzliche Vorsorge aller Arbeitnehmer. Da passe es überhaupt nicht in die Landschaft, dass die Politik durch die Hintertür Sozialabgaben auf Betriebsrenten zum 1. Januar 2004 eingeführt hat. Damit werde die Stabilität der bAV gefährdet. Zudem werde ein "übertriebenes Regelungsbedürfnis" praktiziert. Dies äußere sich zum Beispiel im Entgeltumwandlungstarifvertrag des kommunalen öffentlichen Dienstes, der einige wenige Anbieter für Betriebsrenten begünstigt – konkret: öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, Sparkassen-Finanzgruppe und Kommunalversicherer: Alle anderen Anbieter seien per Tarifvertrag ausgeschlossen.

Hier sind Gesetzgeber und Wettbewerbshüter gefordert, endlich für klare und faire Rahmenbedingungen zu sorgen. Es könne nicht angehen, dass insbesondere die öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskassen weiter eine zweifelhafte Sonderbehandlung genießen, zumal sie aufgrund des Umlageverfahrens wenig glaubhafte Garantieversprechen abgeben. "Diese Kassen gehören so schnell wie möglich unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)", fordert Wagener. Er fürchtet früher oder später massive Schieflagen bzw. eine drastische Rücknahme der Leistungsversprechen, die dann auf das Image aller anderen Anbieter negativ abfärben würde.

Wenig Verständnis zeigte Wagener auch für die akademische Diskussion über die ab 1. Januar 2005 mögliche Mitnahme von Betriebsrenten des Arbeitnehmers bei Wechsel des Arbeitgebers (Portabilität), die nur für Neuabschlüsse ab 2005 möglich sein soll. Hier werde an der Installation neuer Kriterien und Definitionen gearbeitet, die selbst gutwillige Firmen abschrecken könnten, sich um Betriebsrenten für ihre Angestellten zu kümmern. Beispiel: Es soll ein Übertragungswert gebildet werden, der dann beim Firmenwechsel auf den neuen Arbeitgeber übergeht. "Aber nur, falls der eine wertgleiche Zusage erteilt, und auch nur im gleichen Durchführungsweg wie bisher", so Peter Görgen vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass Ansprüche aus einer Pensionskasse beim Firmenwechsel auch wieder nur von einer Pensionskasse übernommen werden können.

"Solche Ideen gehen meilenweit am wahren Leben vorbei", meint Wagener. Je einfacher die bAV-Angebote, desto größer die Breitenwirkung. So hätten die Versicherer bereits für Pensionskassen ein Übertragungsabkommen in der Schublade – analog zur geltenden Praxis bei Direktversicherungen. Es gebe keinen vergleichbar attraktiven Zugangsweg für die Vorsorgeindustrie zu größeren Kollektiven. Man müsse jedoch die Bürokratie zügeln.

Autor(en): Detlef Pohl

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