Mit dem E-Health-Gesetz soll die Telematikinfrastruktur in Deutschland ausgebaut und die Nutzung von digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung gefördert werden. Patienten könnten im Krankheitsfall dann erstmalig von einem Notfalldatensatz oder der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit profitieren.
Die Unternehmensberatung Bearing Point hat in der E-Health-Planungsstudie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im vergangenen Jahr den Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung veranschaulicht. Die vorliegende Kabinettsfassung zum E-Health-Gesetz greift diese Empfehlungen nun auf. Kernelemente der Studie wie die zügige Einführung von Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte oder die Vermeidung von Insellösungen in der Telemedizin finden sich in der Kabinettsfassung wider.
Telematikinfrastruktur soll auch für Pflegedienstleister zugänglich werden
Das BMG will nun digitale Anwendungen wie Arztbriefe für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zügig verfügbar machen. Weiterhin soll die Telematikinfrastruktur für weitere Leistungserbringer wie in der Pflege geöffnet und der Austausch zum Beispiel von Krankheitsinformationen zwischen Hausärzten und Krankenhäusern – gesteigert werden.
Die Krankenkassen haben bereits nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs die Maßgabe erteilt, zügig Lösungen in den Behandlungsalltag zu überführen.
"Der Nutzen der eGK und elektronischer Anwendungen muss möglichst bald beim Patienten ankommen und auch die Ärzteschaft im Arbeitsalltag entlasten, sonst wird aus Sicht der Kassen und Ärzte die Wirtschaftlichkeit des Projekts eGK weiter gefährdet. Die Absicht, die bürokratischen Hindernisse des Formularwesens in der Krankenversicherung durch Nutzung digitaler Anwendungen zu vereinfachen, ist dabei deutlich zu begrüßen“, so Stephan Weber, Partner bei Bearing Point.
Wichtig: Frühzeitige und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten
Ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des E-Health-Gesetzes ist eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Heute zeigen jedoch beispielsweise das Entlassmanagement von Krankenhäusern mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung oder die Arzneimitteltherapiesicherheit noch Lücken auf.
Das Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes wird zum 1. Januar 2016 erwartet. Daraufhin folgt nach der Kabinettsfassung unter anderem das Auslösen einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung für elektronische Entlassbriefe für Krankenhäuser.
"Über ein erweitertes Anspruchsrecht der Patienten auf elektronische Anwendungen sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nachgedacht werden, um einen wahrnehmbaren Mehrwert der eGK für Patienten aufzuzeigen“, so Dirk Steffan, Manager bei Bearing Point und Projektleiter der E-Health-Studie.
Quelle: Bearing Point; Bildrechte: © picscout /ldprodistock
Die Unternehmensberatung Bearing Point hat in der E-Health-Planungsstudie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im vergangenen Jahr den Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung veranschaulicht. Die vorliegende Kabinettsfassung zum E-Health-Gesetz greift diese Empfehlungen nun auf. Kernelemente der Studie wie die zügige Einführung von Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte oder die Vermeidung von Insellösungen in der Telemedizin finden sich in der Kabinettsfassung wider.
Telematikinfrastruktur soll auch für Pflegedienstleister zugänglich werden
Das BMG will nun digitale Anwendungen wie Arztbriefe für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zügig verfügbar machen. Weiterhin soll die Telematikinfrastruktur für weitere Leistungserbringer wie in der Pflege geöffnet und der Austausch zum Beispiel von Krankheitsinformationen zwischen Hausärzten und Krankenhäusern – gesteigert werden.
Die Krankenkassen haben bereits nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs die Maßgabe erteilt, zügig Lösungen in den Behandlungsalltag zu überführen.
"Der Nutzen der eGK und elektronischer Anwendungen muss möglichst bald beim Patienten ankommen und auch die Ärzteschaft im Arbeitsalltag entlasten, sonst wird aus Sicht der Kassen und Ärzte die Wirtschaftlichkeit des Projekts eGK weiter gefährdet. Die Absicht, die bürokratischen Hindernisse des Formularwesens in der Krankenversicherung durch Nutzung digitaler Anwendungen zu vereinfachen, ist dabei deutlich zu begrüßen“, so Stephan Weber, Partner bei Bearing Point.
Wichtig: Frühzeitige und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten
Ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des E-Health-Gesetzes ist eine frühzeitige und enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Heute zeigen jedoch beispielsweise das Entlassmanagement von Krankenhäusern mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung oder die Arzneimitteltherapiesicherheit noch Lücken auf.
Das Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes wird zum 1. Januar 2016 erwartet. Daraufhin folgt nach der Kabinettsfassung unter anderem das Auslösen einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung für elektronische Entlassbriefe für Krankenhäuser.
"Über ein erweitertes Anspruchsrecht der Patienten auf elektronische Anwendungen sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nachgedacht werden, um einen wahrnehmbaren Mehrwert der eGK für Patienten aufzuzeigen“, so Dirk Steffan, Manager bei Bearing Point und Projektleiter der E-Health-Studie.
Quelle: Bearing Point; Bildrechte: © picscout /ldprodistock
Autor(en): versicherungsmagazin.de