DStV führt Musterprozess zur Rentenbesteuerung durch

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) führt vor dem Finanzgericht Münster (Az. 14 K 2406/06 E) einen Musterprozess gegen die durch das Alterseinkünftegesetz eingeführte Rentenbesteuerung. Damit ist erstmals ein Verfahren anhängig, in dem über die Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Rentenzahlungen zu entscheiden ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in seinem Beschluss vom 1. Februar 2006 die Qualifizierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben anerkannt und sich gegen die Einordnung als vorweggenommene Werbungskosten ausgesprochen. Die Frage der Doppelbesteuerung müsse beim Zufluss der Renteneinnahmen beachtet werden.

Dazu bietet das nunmehr anhängige Verfahren Gelegenheit. Der Kläger war während seiner Tätigkeit als selbständiger Wirtschaftsprüfer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) freiwillig versichert. Seine Beiträge entrichtete er im Wesentlichen aus versteuertem Einkommen, da sie den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei weitem überstiegen. Ab 2005 erhält der Kläger nunmehr Rentenbezüge, die das zuständige Finanzamt gemäß den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zur Hälfte in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage des Klägers einbezieht. Dadurch ergibt sich nach Ansicht des DStV eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung.

Quelle: Deutsche Steuerberaterverband e. V.

Autor(en): Susanne Niemann

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