Die Veröffentlichung des Reformpapiers der EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) wird in der Vermittlerbranche sehr kontrovers diskutiert. der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW Bezug. Als Reaktion beauftrage der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW den auf Wettbewerbsrechts spezialisierten Professor Hans-Peter Schwintowski mit einem Gutachten.
Dieser kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf ein partielles Provisionsverbot für Versicherungsmakler fordere und damit gegen EU-Recht verstoße. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kommt zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach dem BVK-Gutachten, das der Verband bei Professor Christoph Brömmelmeyer von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in Auftrag gegeben hat, enthalte der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie kein Provisionsverbot für Versicherungsmaklerinnen und -makler.
Unterschiedliche Bewertungen
"Dem Versicherungsmakler steht es nach wie vor frei, provisionsbasiert zu beraten. Das gesetzliche Berufsbild des Versicherungsmaklers hindert ihn nicht daran. Die RIS geht zwar davon aus, dass der Versicherungsmakler die Beratung im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten als 'nicht unabhängig' bezeichnen muss. Das kann er aber auch tun. Der Versicherungsmakler braucht weder zu behaupten, dass er wie ein Arbeitnehmer persönlich abhängig sei, noch, dass er vertraglich bzw. wirtschaftlich von einem bestimmten Versicherer abhänge", so Brömmelmeyer.
Die Diskussion rund um das Reformpapier stand auf der MCC-Konferenz „Insurance Today and Tomorrow“ im Fokus der Veranstaltung. So würden Versicherte laut Berechnungen von Professor Steffen Sebastian von der Universität Regensburg, durch die Einführung eines Provisionsverbots durchschnittlich eine um 1,8 Prozent höhere Rendite pro Jahr erzielen. Die Studie "Die Auswirkungen von Provisionsverboten auf das Vermögen der Haushalte: Erkenntnisse aus OECD-Ländern" habe gezeigt, dass Haushalte in Ländern ohne Provisionsvertrieb zu 3,3 Prozent mehr in Aktien, 1, 9 Prozent mehr in Fonds und 4,6 Prozent mehr in Pensionsfonds investieren würden. In Sparbücher und Girokonten würden 2,6 Prozent und in Lebensversicherungen 2,1 Prozent weniger investiert. Verbraucherschützern spielen diese Ergebnisse in die Karten. Bei den Zuhörerinnen und Zuhörern der Veranstaltung macht sich eher Skepsis und Ratlosigkeit breit.
Provisionsverbot noch nicht vom Tisch
Andreas Vollmer, Vizepräsident des BVK hält in der anschließenden Diskussion die deutliche Kritik an der EU-Kleinanlegerstrategie für kontraproduktiv und befürchtet, dass durch eine Nachschärfung durch die EU möglicherweise wieder ein Provisionsverbot für alle im Raum stehe. "Ohne Provisionen könne die Dienstleistung der Versicherungsvermittler nicht aufrechterhalten werden", so Vollmer. Berater Axel Kleinlein von Mathconcepts vermutet ebenfalls, dass das Provisionsverbot bei der EU weiterhin in der Schublage liege.
Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein fordert in seinem eigenen Vortrag zudem die Überarbeitung aller Altersvorsorgeprodukte. Am Beispiel der Basisrente rechnet er vor, dass männliche Versicherte trotz berücksichtigter Überschüsse die EZB-Zielrendite von zwei Prozent erst mit 104 Jahr erreichen könnten. Daher gebe es gegenüber dem „Kopfkissen“ keinen Nutzen für die Kundinnen und Kunden.
Autor(en): Anja Schüür-Langkau