Kürzlich stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisiert und beschleunigen soll. Seine Zustimmung knüpfte der Bundesrat an - überwiegend redaktionelle - Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung veröffentlichen und wie geplant am 1. September 2023 in Kraft treten lassen.
Können alles Notwendige online beantragen
Der Gang zur Zulassungsstelle würde damit künftig überflüssig, Kfz-Halterinnen und Halter können alles Notwendige online beantragen. Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder erfolgen im Anschluss per Postversand. In der Zwischenzeit - bis zu zehn Tage - reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus. Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste sollen die digitalen Services nutzen können.
Der geplante komplette Neuerlass der bisherigen Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt zudem verschiedene Beschlüsse auf Bund-Länder-Ebene um und passt das geltende Recht an europäische Vorschriften und Begrifflichkeiten an. Dies betrifft auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zum Beispiel für Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen.
Plaketten können beim Versand entwendet und falsch verwendet werden
In einem begleitenden Schreiben bittet der Bundesrat die Bundesregierung um Prüfung, wie missbräuchliches Verhalten im Zusammenhang mit der Online-Zulassung verhindert beziehungsweise abgeschwächt werden kann. Die Länder weisen auf das Risiko hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten.
Quelle: Der Bundesrat
Autor(en): versicherungsmagazin.de