Die Schlichtungsstelle der BaFin musste sich 2021 vor allem mit der Gruppe der Fintechs beschäftigen. Auch Streitigkeiten, die einen Bezug zum Handel mit Kryptowerten haben, standen verstärkt auf der Agenda. Aber auch die Allgemeinverfügung der BaFin im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen war Gegenstand von Eingaben.
Der Trend der Vorjahre setzte sich auch 2021 fort: Die Schlichtungsstelle bei der BaFin verzeichnete wieder einen deutlichen Anstieg der Schlichtungsfälle im Vergleich zum Vorjahr. Seit Einrichtung der Schlichtungsstelle vor zehn Jahren hat sich die Anzahl der jährlichen Eingaben mehr als verzehnfacht.
BaFin erhielt im vergangenen Jahr 409 Eingaben von Verbrauchern
Bereits zur Jahresmitte wurde die Anzahl der Eingaben des bisherigen Rekordjahres 2020 (279 Eingaben) erreicht. Die Schlichtungsstelle bei der BaFin erhielt im Jahr 2021 insgesamt 409 Eingaben von Verbrauchern sowie 29 Anfragen. Die Anfragen bezogen sich beispielsweise auf Zuständigkeiten, Informationen zum Verfahren, Zahlen und Daten. Damit verzeichnet die Schlichtungsstelle einen Anstieg der Eingaben von über 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 betraf die Mehrheit der Eingaben Wertpapiergeschäfte (167), gefolgt von Bankgeschäften (156) und Versicherungsgeschäften (22). Bei 140 Eingaben war nicht die Schlichtungsstelle bei der BaFin zuständig.
Mit 50 Fällen erreichten grenzüberschreitende Streitigkeiten eine Höchstmarke
In der überwiegenden Zahl der Fälle konnte sie – entsprechend der Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) – die Vorgänge jedoch an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weiterleiten. Mit 50 Fällen erreichte die Zahl der grenzüberschreitenden Streitigkeiten erneut eine Höchstmarke. Dabei befasste sich der mehrheitliche Teil dieser Eingaben mit Problemen zwischen in Deutschland lebenden Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen, die außerhalb von Deutschland ansässig sind. Soweit möglich verwies die Schlichtungsstelle bei der BaFin an die im jeweiligen Land zuständige Schlichtungsstelle. In geeigneten Fällen verwies sie zudem an die Online-Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission (ODR-Plattform).
Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt
Die Plattform bietet einen Übersetzungsservice, so dass Eingaben online in der Muttersprache erfasst werden können und dann nach Bedarf übersetzt und weitergeleitet werden. Dies kann auch für Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Ausland interessant sein, die in Deutschland ein Schlichtungsverfahren bei Finanzdienstleistungen anstreben, denn die Schlichtungsverfahren werden gemäß FinSV in deutscher Sprache geführt.
Quele: BaFin
Autor(en): versicherungsmagazin.de