Im Doppelauftritt haben kürzlich Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier sowie sein Vorgänger Professor Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann von 2008 bis März 2019, den Jahresbericht 2018 in Berlin vorgestellt. Während die Anzahl der zulässigen Beschwerden in der Lebensversicherung um fast 20 Prozent abnahm, stieg die Beschwerdemenge in der Gebäudeversicherung stark an. Die Zahl der Eingaben gegen Vermittler ist erneut gesunken.
Im Berichtsjahr 2018 gingen 14.147 zulässige Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein. Das sind 5,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Summe aller Eingaben betrug 18.956. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden im vergangenen Jahr 19.216 Verfahren beendet, unabhängig davon, in welchem Jahr sie eingegangen sind.
Rechtsschutz führt Statistik immer noch an
Nach Versicherungssparten betrachtet, gingen die Eingaben in der Lebensversicherung (3.115 zulässige Beschwerden) deutlich um 19,7 Prozent zurück. Die Themenschwerpunkte sind im Vergleich zum Vorjahr fast gleich. Wie in den vergangenen Jahren lag der Fokus auf Widersprüchen nach § 5a VVG a. F. (Fassung vor 2008) sowie Rücktritte nach § 8 Absatz 5 VVG a. F., die von Versicherern zurückgewiesen wurden. Auch das Thema Falschberatung habe den Ombudsmann nach wie vor beschäftigt. Häufig stünden Beschwerden im Zusammenhang mit unzureichender Aufklärung über Besonderheiten von staatlich geförderten Produkten, etwa die fehlende Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung und Rentenzahlung.
In der Rechtsschutzversicherung (3.773 zulässige Beschwerden) sanken die Eingaben um sechs Prozent. Damit führt diese Sparte aber immer noch mit 26,8 Prozent die Beschwerdestatistik an. Hier häuften sich Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Löschung und Sperrung von Nutzerkonten auf Facebook standen. Sie wurden laut Bericht fast ausschließlich durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei gestellt und hätten sich maßgeblich gegen zwei Rechtsschutzversicherer gerichtet. Hintergrund dieser Beschwerden ist das Netzwerkdurchsuchungsgesetz, das seit 1. September 2017 in Kraft ist.
Ist ein versicherter Schaden eingetreten?
Zur Gebäudeversicherung erreichten den Ombudsmann im vergangenen Jahr 1.456 (Vorjahr: 1.167) zulässige Beschwerden, was einem Anstieg von 24,8 Prozent entspricht. Der Anteil der Gebäudeversicherung am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden stieg von 7,8 auf 10,3 Prozent an. Wie in der Vergangenheit machten auch 2018 Sturm-, Leitungswasser- und Rohrbruchschäden sowie Elementarschäden den Löwenanteil der Beschwerden aus. Streitpunkte waren vorwiegend, ob überhaupt ein versicherter Schaden eingetreten sei sowie in welchem Umfang der Versicherer eine Entschädigungsleistung zahlen müsse.
In der Gesamtbetrachtung der Sparte Kfz-Versicherung stiegen die Beschwerden um 6,7 Prozent an. Auch in der Hausratversicherung wuchs die Zahl der Eingaben um 5,1 Prozent. Der Ombudsmann erhielt hier 818 (778 im Vorjahr) Eingaben. Die zulässigen Eingaben in der Sparte Unfall stiegen erstmals wieder leicht um 2,4 Prozent auf 716 an, nachdem sie seit 2013 rückläufig waren.
Beschwerden in Rekordzeit bearbeitet
Im vergangenen Jahr musste sich der Ombudsmann mit 283 (Vorjahr: 297) Beschwerden gegen Vermittler beschäftigen. Das ist ein Rückgang um 4,7 Prozent. Insgesamt 297 Vermittlerbeschwerden konnten im Berichtsjahr 2018 beendet werden. In 25 Fällen verfolgte der Beschwerdeführer sein Anliegen nicht weiterverfolgt. 175 Beschwerden waren unzulässig. Häufigster Grund dafür war mit 55 Prozent ein fehlender Zusammenhang mit einer Vertragsvermittlung. Zweithäufigster war mit 31 Prozent die fehlende Anspruchsanmeldung.
Der Beschwerdewert betrug bei fast 83 Prozent der Eingaben bis zu 5.000 Euro. Bei 8,8 Prozent betrafen die die Beschwerden Summen bis 10.000 Euro, bei 3,8 Prozent bis 20.000 Euro und bei 4,6 Prozent bis 100.000 Euro. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden betrug 2,6 Monate - der kürzeste Wert seit dem Bestehen der Schlichtungsstelle.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de