Die Basisrente – ein interessantes Instrument für viele

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Die Basisrente wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert. Der Grund: Die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) stand dieser Berufsgruppe nicht offen. Sie ist aber auch ein interessantes Instrument für die Altersvorsorge von gutverdienenden Arbeitnehmern, Frauen und der Generation 50plus. Davon ist jedenfalls das Institut für Vorsorge und Finanzplanung überzeugt.

Die Vorteile der (fondsgebundenen) Basisrente gegenüber einer anderen staatlich geförderten Altersvorsorge im Überblick:

  1. Ein wesentlich höheres gefördertes Volumen pro Jahr von 25.046 Euro (ledig) beziehungsweise 50.092 Euro (verheiratet) ist hier möglich. Ein wichtiges Argument für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben und für die Generation 50plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn haben und entsprechend hohe Beiträge leisten wollen
  2. Bei der Basisrente kann auch auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal.
  3. Zudem kann jeder die Basisrente abschließen, das heißt das Fördervolumen kann familienintern verteilt werden (insbesondere auch an die Ehefrau).

Charmant an dieser Vorsorgeform sei auch, dass die staatliche Förderung dieser Rentenform äußerst einfach konzipiert sei. So könnten Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirkten steuermindernd.

Dazu ein Rechenbeispiel: Investiere jemand im Jahr 2020 zum Beispiel 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 9.000 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 46,12 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in Höhe von acht Prozent) erhält man 4.151 Euro als Steuerersparnis zurück (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025. Und nutzt man die fondsgebundene Variante der Basisrente, so könnten die Wertpapierkurse im vorangegangenen Beispiel um circa 30 Prozent fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht. Eine Basisrente stellt also eine staatlich geförderte Investition in Investmentfonds dar.

Steuerpflichtige Teil ist mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen

Im Gegenzug wird die Rente aber bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt zum Beispiel im Jahr 2025 beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent, das heißt, dass der absolute Betrag, der sich aus den 15 Prozent der Rentenleistung des Jahres nach Rentenbeginn ergibt, bleibt dauerhaft auch in den Folgejahren steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil ist mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen. Da in der Rentenphase in der Regel der persönliche Steuersatz zusätzlich noch niedriger ist als in der Ansparphase, ist dies ein gutes Geschäft, ist das 2001 gegründete Institut überzeugt. 

Ein konkretes Praxisbeispiel für die Gruppe 50plus:
Investiert etwa ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann es, bei Rentenbeginn mit 63 Jahren, mit einer Rendite von circa 3,9 Prozent nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 5,5 c pro Jahr erzielen: 

  1. durchschnittliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: 97 Prozent
  2. steuerpflichtiger Anteil der Rente (Jahr 2029): 89 Prozent
  3. unterm Strich ein „Steuerplus“ von +acht Prozent
  4. Nachsteuerrendite von 3,94 Prozent per annum

 

Rechenbeispiel Basisrrente

Autor(en): Versicherungsmagazin

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