BVK: Kampfansage an Portale

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Exakt ein Jahr nachdem erstmals öffentlich diskutiert worden ist, dass Online-Vermittler im Prinzip den gleichen Spielregeln unterliegen wie Makler und Vertreter, macht der BVK Ernst: Das erste Internetportal soll abgemahnt werden.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist es leid, dass die Konkurrenz im Internet munter Versicherungspolicen vergleicht und vermittelt ohne die geltenden Regeln für die Versicherungsvermittlung einzuhalten. Das fängt bereits damit an, dass oftmals nicht erkennbar ist, welche Interessen sich hinter einem Portal verbergen. Der Kunde müsse häufig nach Statusinformationen suchen.
Fehlanzeige auch bei Beratung und Dokumentation sowie Widerrufsbelehrung. „Dabei denkt der Kunde, das Portal sei so etwas wie die Stiftung Warentest“, warnt BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli. Vielen sei nicht klar, dass nur Produkte vermittelt werden, für die die Versicherungsunternehmen richtig zahlen.

Deshalb hat der Verband auf seiner Hauptversammlung Ende vergangener Woche in Rostock ein Positionspapier zur Vermittlung über Internetportale vorgestellt und angekündigt, demnächst einen ersten namhaften Online-Anbieter abzumahnen. Den Namen wollte BVK-Präsident Michael H. Heinz noch nicht nennen. Aber es werde Aufsehen erregen. Eine auf Wettbewerbsverstöße spezialisierte Kanzlei haben die Vermittler bereits an der Hand.

Versicherungsbedingungen oft kompliziert und beratungsintensiv

Dabei geht es den Versicherungskaufleuten nicht allein um faire Wettbewerbsbedingungen. Es geht dem BVK auch um den Schutz der Verbraucher. Letzteren müssten auch die Portale offenlegen, ob sie als reine Tippgeber fungieren oder als Vermittler. Hinzu komme, dass Versicherungsbedingungen oft kompliziert und beratungsintensiv seien. Verbraucher könnten Risikoausschlüsse in den Bedingungen oft nicht sofort erkennen. Zur Beratung gehören zudem eine Bedarfsanalyse und die Dokumentation.

Der BVK als größte Interessenvertretung des Berufsstands der selbstständigen und hauptberuflichen Versicherungsvertreter und -makler fordert bereits seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege in Deutschland, so wie es die Reform der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD vorsieht. Im Zuge der Einbeziehung des Direktvertriebs hat Brüssel den früheren Namen der Richtlinie von Insurance Mediation Directive (IMD) explizit in Insurance Distribution Directive (IDD) geändert. Der Name ist insofern Programm.

Manche verhalten sich wie die Axt im Walde
In Rostock wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vermittler zurückgehe. Die wachsende Affinität der Verbraucher zum Internet ist jedoch nur eine mögliche Ursache. Ein weiterer Grund liegt in der allgemeinen demographischen Entwicklung mit samt ihren Nachwuchsproblemen. Auch setzen die Versicherer neuerdings den Vermittlern zu, sei es in der Frage der Provisionshöhe oder der Stornohaftungszeiten. Zuletzt ist dies im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes deutlich geworden.
Bei dessen Umsetzung übe nun etwa ein Drittel der Versicherer massiv Druck auf die Vergütungen aus, sagte Heinz und fügte hinzu: „Manche Versicherer verhalten sich wie die Axt im Walde.“ Der BVK-Präsident wusste von „erpresserischen Methoden“ und „unsinnigem Tempo“ zu berichten. Ein Drittel der Unternehmen warte allerdings noch ab und das restliche Drittel verhalte sich partnerschaftlich.

Bildquelle: © fotomek / fotolia.com

Autor(en): Rita Lansch

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