BVK findet BaFin-Merkblatt gut

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Regelungen des Merkblatts der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ (BaFin-Merkblatt 01/2023 VA).

Mit diesem Papier will die Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einen angemessenen Kundennutzen bieten und Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte ausgeräumt werden. Dieses Ziel verfolgt die BaFin, der BVK kann dieses Bestreben nur unterstreichen.

Wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt

BVK-Präsident Michael H. Heinz äußert sich folgendermaßen: „Wir sehen das BaFin-Merkblatt als eine wichtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt. Damit erhält Deutschland vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen. Als ehrbare Kaufleute, die dem BVK-Berufsbild verpflichtet sind, gehen wir davon aus, dass BVK-Mitglieder nicht betroffen sind und wir befürworten die Regelungen.“

Was das BaFin-Merkblatt beinhaltet und beabsichtigt

Nochmal zum Hintergrund: Das BaFin-Merkblatt richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben. Nach dem jetzt vorliegenden BaFin-Merkblatt wird nicht mehr davon ausgegangen, dass ein Wert von zum Beispiel zwei Prozent als Inflationserwartung als geeignet anzusehen ist.

Stand heute soll bei langfristigen Verträgen unter anderem das mittelfristige Inflationsziel der Europäischen Zentralbank in Betracht gezogen werden. Auch bei Nettoprodukten müssen die Lebensversicherer die Kostenbelastung angemessen bei der Produktprüfung berücksichtigen.

Damoklesschwert eines Provisionsverbotes droht aktuell nicht

Heinz geht zudem davon aus, dass nach dem BaFin-Merkblatt Deutschland seine Hausaufgaben gemacht hat. Heinz blickt optimistisch in die Zukunft: „Das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes, das unseren Berufsstand in massive Existenznöte gebracht hätte, ist damit noch weiter in die Ferne gerückt, nachdem die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine mögliche Einführung in den kommenden drei Jahren prüfen wollte.“

Quelle: BVK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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