Eine lange Liste mit 112 Vorlagen musste der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7. Juli abarbeiten. Darunter auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sowie die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).
Das BRSG zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung wurde vom Bundestag bereits am 1. Juni 2017 verabschiedet. Es soll dazu beitragen, Betriebsrenten insbesondere in kleinen Betrieben zu fördern und damit Geringverdiener vor Altersarmut schützen. Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zahlen - zwischen 240 bis 480 Euro jährlich.
Tarifpartner können Betriebsrenten vereinbaren
Neu ist auch, dass Gewerkschafter und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Betriebsrenten zu vereinbaren, ohne dass der Arbeitgeber eine bestimmte Höhe garantiert. Dafür muss er sich jedoch an der Zielrente mit Sicherungsbeiträgen beteiligen.
Im Falle einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber künftig verpflichtet, die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterzuleiten. Die Neuregelung gilt von 2019 an für neue und von 2022 an auch für alte Vereinbarungen. Darüber hinaus wird es in der Grundsicherung erstmals Freibeträge bis zu 202 Euro geben. Auch die Beiträge zu Riester-Produkten sind steuerlich absetzbar.
In letzter Minute geändert
Die IDD wurde bis auf zwei Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler gemäß dem zuvor veröffentlichtem Regierungsentwurf umgesetzt. Quasi In letzter Minute hatte die Koalition das Honorar-Annahmeverbot für Privatkunden von Maklern gekippt (Kein Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler , So sieht das IDD-Umsetzungsgesetz jetzt aus). Auch die Doppelberatungspflicht von Vermittlern und Versicherern wurde gestrichen. Heftige Proteste der Vermittlerverbände haben zu diesen Änderungen beigetragen (Angst vor drohenden Einkommensverlusten). Das Gesetz tritt am 23. Februar 2018 in Kraft.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de