Bundesrat bringt automatisiertes Fahren auf den Weg

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Die Vision vom vollautomatischen Fahren ist ein Stück konkreter geworden: Der Bundesrat stimmte kürzlich einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zu.

Der Bundesrat stimmte in seiner Plenarsitzung  am 12. Mai 2017 dem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017 zu, der die Nutzung von automatisierten Kfz regelt. Danach dürfen künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen werden, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Der oder die Fahrerin muss aber jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können und trägt die Verantwortung.

Blackbox soll nichts entgehen
Um im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen den Schuldigen zu ermitteln,  ist in den Fahrzeugen eine Blackbox installiert. Diese wird die wesentlichen Daten der Fahrt aufzeichnen. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob die Technik oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Der Bundesrat hob hervor, dass mit dem Gesetz "nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisierte Fahren" geschaffen werde.

Im Zuge der geplanten Evaluierung des Gesetzes 2019 müssten folgende Punkte erneut geprüft und dabei die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission berücksichtigt werden:

- Die Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage).
- Der Einsatz automatisierter Fahrsysteme soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze solle daher überprüft werden.
- Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen. Da damit unmittelbare Haftungsfragen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten.
- Datenschutzbelange müssten hinreichend beachtet werden.
- Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Quelle: Bundesrat

Autor(en): Alexa Michopoulos

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