Das Bundeskabinett hat gestern die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 und für den Finanzplan bis 2020 beschlossen. Eine wichtige Botschaft: Der Bundeshaushalt kommt in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2020 ohne neue Schulden aus.
Mit dem Eckwertebeschluss werden die Einnahme- und Ausgabeplafonds der Bundesministerien für das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren verbindlich festgelegt. Die Eckwerte bilden laut eignen Angaben die Schwerpunkte der Bundesregierung ab.
Zusätzliche Ausgaben für Flüchtlingsbewältigung
Gegenüber der bisherigen Finanzplanung sähen die Eckwerte für das Jahr 2017 zusätzliche Ausgaben und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingszustroms in Höhe von insgesamt rund zehn Milliarden Euro vor. Darin enthalten seien insbesondere zusätzliche Maßnahmen für Humanitäre Hilfe und zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, zusätzliche Mittel für Sprachkurse und Integrationsprogramme, Personalmittel für die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Aufstockungen der Ansätze für das Arbeitslosengeld II und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Ebenfalls enthalten seien zusätzlich 0,8 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau, 1,1 Milliarden Euro für Arbeitsmarkt, Integration und Rente sowie 0,45 Milliarden Euro für familienpolitische Maßnahmen.
Plan: Verkehrsinvestitionen auf 14 Milliarden Euro erhöhen
Die zentralen Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Infrastruktur hätten auch weiterhin hohe Priorität. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stünden im Haushaltsjahr 2017 rund 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Zuwachs von rund 1,1 Milliarden Euro gegenüber 2016. Die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt würden deutlich erhöht werden. Sie stiegen von 29,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 35 Milliarden Euro im Jahr 2019. Allein die Verkehrsinvestitionen sollten in diesem Zeitraum von 10,5 Milliarden Euro auf knapp 14 Milliarden Euro angehoben werden.
Erhöhter Bundeszuschuss für Gesundheitsfonds ab 2017
Darüber hinaus würden die Eckwerte eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen widerspiegeln, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschlossen habe, wie die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Zudem werde der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2017 auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. Trotz der unvermindert sinkenden Zahl an Arbeitslosen seien die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter aufgestockt worden.
Die Ausgaben des Bundes betrügen 2017 laut den Eckwerten 325,5 Milliarden Euro. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2020 stiegen die Ausgaben auf 347,8 Milliarden Euro an.
Die Ausgabenentwicklung verlaufe entsprechend der prognostizierten Einnahmenentwicklung, die auf der mittelfristigen Wachstumsprognose des Jahreswirtschaftsberichts 2016 beruhe. In allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2020 würden keine neuen Schulden aufgenommen werden.
2017 sei eine Zuführung von 6,7 Milliarden Euro aus der Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorgesehen. Die Rücklage sei mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 eingerichtet worden.
Klar gestecktes Ziel: Weiterhin keine Neuverschuldung
Für das Jahr 2018 stünden keine Mittel aus der Rücklage zur Verfügung. Deshalb werde zum Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung eine globale Minderausgabe von 6,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Die globale Minderausgabe sei ein klarer Handlungsauftrag für die Aufstellung des Bundehaushalts 2018 und zeige den Willen der gesamten Bundesregierung, dass eine Neuverschuldung auch in den nächsten Jahren kein Thema sei.
Textquelle: Bundesfinanzministerium; Bildquelle: © B. Wylezich / fotolia
Mit dem Eckwertebeschluss werden die Einnahme- und Ausgabeplafonds der Bundesministerien für das weitere Haushaltsaufstellungsverfahren verbindlich festgelegt. Die Eckwerte bilden laut eignen Angaben die Schwerpunkte der Bundesregierung ab.
Zusätzliche Ausgaben für Flüchtlingsbewältigung
Gegenüber der bisherigen Finanzplanung sähen die Eckwerte für das Jahr 2017 zusätzliche Ausgaben und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingszustroms in Höhe von insgesamt rund zehn Milliarden Euro vor. Darin enthalten seien insbesondere zusätzliche Maßnahmen für Humanitäre Hilfe und zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, zusätzliche Mittel für Sprachkurse und Integrationsprogramme, Personalmittel für die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Aufstockungen der Ansätze für das Arbeitslosengeld II und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung.
Ebenfalls enthalten seien zusätzlich 0,8 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau, 1,1 Milliarden Euro für Arbeitsmarkt, Integration und Rente sowie 0,45 Milliarden Euro für familienpolitische Maßnahmen.
Plan: Verkehrsinvestitionen auf 14 Milliarden Euro erhöhen
Die zentralen Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Infrastruktur hätten auch weiterhin hohe Priorität. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stünden im Haushaltsjahr 2017 rund 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung – ein Zuwachs von rund 1,1 Milliarden Euro gegenüber 2016. Die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt würden deutlich erhöht werden. Sie stiegen von 29,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 35 Milliarden Euro im Jahr 2019. Allein die Verkehrsinvestitionen sollten in diesem Zeitraum von 10,5 Milliarden Euro auf knapp 14 Milliarden Euro angehoben werden.
Erhöhter Bundeszuschuss für Gesundheitsfonds ab 2017
Darüber hinaus würden die Eckwerte eine Reihe von sozialpolitischen Maßnahmen widerspiegeln, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschlossen habe, wie die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Zudem werde der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2017 auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. Trotz der unvermindert sinkenden Zahl an Arbeitslosen seien die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter aufgestockt worden.
Die Ausgaben des Bundes betrügen 2017 laut den Eckwerten 325,5 Milliarden Euro. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2020 stiegen die Ausgaben auf 347,8 Milliarden Euro an.
Die Ausgabenentwicklung verlaufe entsprechend der prognostizierten Einnahmenentwicklung, die auf der mittelfristigen Wachstumsprognose des Jahreswirtschaftsberichts 2016 beruhe. In allen Jahren des Finanzplanungszeitraums bis 2020 würden keine neuen Schulden aufgenommen werden.
2017 sei eine Zuführung von 6,7 Milliarden Euro aus der Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorgesehen. Die Rücklage sei mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 eingerichtet worden.
Klar gestecktes Ziel: Weiterhin keine Neuverschuldung
Für das Jahr 2018 stünden keine Mittel aus der Rücklage zur Verfügung. Deshalb werde zum Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung eine globale Minderausgabe von 6,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Die globale Minderausgabe sei ein klarer Handlungsauftrag für die Aufstellung des Bundehaushalts 2018 und zeige den Willen der gesamten Bundesregierung, dass eine Neuverschuldung auch in den nächsten Jahren kein Thema sei.
Textquelle: Bundesfinanzministerium; Bildquelle: © B. Wylezich / fotolia
Autor(en): versicherungsmagazin.de