Die Mehrheit der Menschen in Deutschland ist mit ihrem Finanzberater zufrieden. Dieses positive Bild ist das Ergebnis einer Bürgerbefragung. Das hat das Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) herausgefunden.
Doch die Studienautoren geben auch zu bedenken, dass noch mehr Regulierung die Existenz vieler Berater kosten und die finanzielle Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger noch weiter schwächen könne.
Vergütungsform hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Zufriedenheit
In allen Qualitätskriterien für eine Beratung zeigt sich nach Untersuchung der Autoren jeweils eine Mehrheit der 2.000 Befragten zufrieden oder sehr zufrieden (Werte zwischen 52 und 70 Prozent). Das gelte auch für den Umfang und die Qualität der bereitgestellten Informationen. Hier seien es sogar 84 Prozent. Dabei habe die Form der Vergütung der Berater – Honorar oder Vermittlungsprovision – keinen erkennbaren Einfluss auf die Zufriedenheit.
Die beiden Autoren, die Professoren Michael Heuser von der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Marburg und Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, bringen das Ergebnis ihrer umfangreichen Studie auf den Punkt: „Die immer wieder anzutreffende Behauptung, die Provisionsberatung übervorteile den Verbraucher, wird von letzteren so nicht gesehen und empfunden.“ Ein wesentliches Qualitätskriterium ist auch die Ausgewogenheit der Finanzberatung. Hier zeigt sich, dass die Kunden von (freien) Vermögens- und Finanzberatern jeweils die beste Ausstattung mit Versicherungen, Fonds und Aktien aufweisen.
Am schlechtesten versorgt seien diejenigen Kunden, die auf jegliche Beratung verzichten würden. Unausgewogen seien die Portfolios auch bei den Kunden, die sich nur von einzelnen Produktanbietern beraten ließen – sie haben weit überwiegend nur Versicherungs- oder nur Anlageprodukte dieser Anbieter. Zudem seien auch Kunden, die sich von Verbraucherschutzeinrichtungen beraten ließen, recht einseitig versorgt, und zwar kurioserweise mit Lebensversicherungen, vor denen die Verbraucherschützer oft warnten.
Provisionen belasten weniger vermögende Kunden geringer
„Die Provisionsberatung ist im Übrigen auch sozial ausgewogener als die Honorarberatung“, sind Heuser und Beenken überzeugt, „Provisionen belasten weniger vermögende Kunden geringer als vermögende Kunden.“ Erfahrungen des europäischen Auslands würden darüber hinaus verdeutlichen, dass weniger vermögende Kunden auch weniger Honorarberatung in Anspruch nehmen und in Folge schlechter mit vermögensbildenden und Altersvorsorgeprodukten ausgestattet sind. „Das kann im Rentenalter dazu führen, dass staatliche Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen“, schlussfolgern die Autoren. Am Ende könnte daraus eine zusätzliche Belastung öffentlicher Kassen und des Sozialstaats entstehen.
Zu den empirischen Ergebnissen würden kontinuierlich geringe Beschwerdezahlen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bei den Ombudsleuten passen. „Der empirische Befund liefere keine Hinweise auf ein strukturelles Problem, das der Branche gelegentlich unterstellt wird“, arhgumentieren Beenken und Heuser.
Kunden wollen frei zwischen Provisions- und Honorarberatung wählen
Zu ähnlichen Ergebnissen wie das DIVA kommt wohl auch eine Studie der KPMG. Demnach würden bei einem Verbot der Provisionsberatung insbesondere Menschen mit nur geringen Anlagebeträgen nicht mehr fundiert beraten werden. Im Wettbewerb der beiden Vergütungskonzepte sei die Honorarberatung trotz zahlreicher staatlicher Fördermaßnahmen in der Vergangenheit eine Nischenerscheinung ohne breite Akzeptanz geblieben.
Nicht von ungefähr, so die beiden Wissenschaftler: „Die von Teilen der Politik vertretene Auffassung, die Honorarberatung müsse noch bessere Rahmenbedingungen bekommen, ist angesichts der sehr niedrigen Verbreitung durchaus vertretbar. Dies durch politische Zwangsmaßnahmen wie Provisionsdeckelungen oder gar -verbote erreichen zu wollen, führt aber eher zu einer Diskriminierung als zu einer Förderung des Wettbewerbs zwischen beider Vergütungsformen.“ Sie plädieren für die Beibehaltung des freien Wettbewerbs der beiden Vergütungskonzepte: „Kunden wollen frei zwischen Provisions- und Honorarberatung wählen können, und diesen Wunsch sollte die Politik auch als Maßstab heranziehen.“
Hintergrundinformationen zur Studie
Für die Studie befragte das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (Diva) in Marburg 2.000 Entscheider in privaten Haushalten in Deutschland, die in den vergangenen drei Jahren eine Finanzberatung in Anspruch genommen haben. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Frage: Empfinden die Bürger eine Beratung höherwertiger, wenn diese nicht mit der üblichen Provision für Beratung und Vermittlung, sondern über ein vom Kunden zu entrichtendes Honorar vergütet wird?
Die Studie des Diva wurde 2021 im Auftrag des Deutschen Berufsbildungswerks Vermögensberatung umgesetzt. Autoren sind Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, und Michael Heuser, Professor an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Die Studie basiert auf einer repräsentativen Umfrage bei 2.000 Entscheidern ab 18 Jahren aus privaten Haushalten in Deutschland, die in den vergangenen drei Jahren eine Finanz-/Vorsorgeberatung in Anspruch nahmen. Die Online- Befragung wurde im Frühjahr 2021 vom DIVA entwickelt und von Statista durchgeführt.
Die vollständige Studie ist als Band 1 der Schriftenreihe des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung erschienen. Die Langfassung sowie eine Kurzfassung gibt es auf der Webseite des DIVA .
Quelle: Diva
Autor(en): versicherungsmagazin.de