BU-Versicherung: Transparenz und Kundenfreundlichkeit entscheidet

Die Gothaer Lebensversicherung AG bietet ihren Kunden nochmals optimierte Bedingungen beim Abschluss einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit. "In der Masse der Angebote benötigt der Verbraucher klare Definitionen und Zusagen. Besonders junge Leute müssen vorsorgen, da der Gesetzgeber allen nach 1961 Geborenen die gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit gestrichen hat", erläutert Andrea Jauert, Leiterin Produktmarketing der Gothaer Leben.

Eine höhere Akzeptanz soll dabei durch Transparenz und Kundenfreundlichkeit erreicht werden. Möglich ist dies hauptsächlich durch eine klare Definition, wann der Versicherte berufsunfähig ist und Anspruch auf eine monatliche Rente hat. Der so genannte Ausschluss der abstrakten Verweisung ist einer der wichtigsten Aspekte einer Berufsunfähigkeit. Wird diese Klausel nicht im Vertrag aufgeführt, können die Folgen für den Versicherten verheerend sein. Denn obwohl der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, könnte er gezwungen sein, einer noch möglichen anderen Tätigkeit nachzugehen. Die Gothaer verzichtet auf diese Möglichkeit der abstrakten Verweisung.

Weitere Verbesserungen betreffen die Prüfung des Anspruchs. Diese erfolgt in nur wenigen Wochen. Somit werden lange Wartezeiten vermieden. Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wird diese grundsätzlich zeitlich unbefristet anerkannt. Zeitliche Befristungen sind nur in begründeten Einzelfällen und selbst dann nur einmalig für maximal zwölf Monate möglich. Ergibt die Prüfung, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, können die gestundeten Beiträge in Raten zurückgezahlt werden. Diese Qualitätsverbesserungen wurden jetzt auch offiziell für sehr gut befunden: Die unabhängige Ratingagentur Franke und Bornberg hat der Gothaer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung das Topsiegel FFF vergeben.

Quelle: Gothaer Lebensversicherung AG

Autor(en): Susanne Niemann

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