BMJ und Versicherer streiten um außergerichtliche Konfliktlösung

Die außergerichtliche Streitlösung, das sogenannte Mediations-Verfahren, soll künftig in Deutschland eine viel größere Rolle spielen. Das bestätigte das Bundesjustizministerium (BMJ) und die Versicherungsbranche auf einer Podiumsveranstaltung in Berlin anlässlich der Vorstellung einer Allensbach-Studie.

Zwar begrüßte Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der Roland-Rechtsschutzversicherung den Entwurf eines neuen Mediations-Gesetzes, kritisierte aber die fehlende Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringen Einkommen als "Fehlstart". Hier müsse der Gesetzgeber unbedingt nachbessern. Demgegenüber könnten viele rechtsschutzversicherte Bürger eine Mediation mittlerweile kostenfrei erhalten, weil sie mitversichert sind. Das ist aber laut Studie noch weitgehend unbekannt.

Psychologen werden favorisiert
Rund 90 Prozent der Befragten wussten nicht, ob ihre Policen einen solchen Einigungsschutz vorsieht. Streit gibt es zwischen Versicherern und Anwälten über die Frage, welche Personen künftig Konfliktlöser seien sollen. So warnte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) davor hier ein neues Anwaltsmonopol zu errichten. "Es muss einen offen Zugang zum Beruf des Mediators geben", forderte Domenik Henning Wendt vom GDV. Laut Allensbachstudie werden in der Bevölkerung eher Psychologen als Mediatoren favorisiert. Experten, wie Professor Martin Henssler vom Deutschen Juristentag fordern, dass Anwälte zumindest eine psychologische Zusatzschulung machen, bevor sie als Mediator arbeiten.

Der Deutsche Anwaltverein warnte davor, dass Mediation ohne vorherige Aufklärung für eine nachhaltige Konfliktlösung gefährlich sei. Die Betroffenen müssten vor einer Konfliktlösung über ihre rechtlichen Chancen aufgeklärt werden. In der Praxis dürfte ein solches Vorgehen zumindest für rechtsschutzversicherte Personen nicht schwer sein. So ist laut der Düsseldorfer Arag-Rechtsschutzversicherung eine anwaltliche Erstberatung meist kostenfrei mitversichert. Wer Mediation wähle, gehe zudem als Kunde kein Risiko ein, so die DMB Rechtsschutzversicherung aus Köln. Im Rechtsschutzfall übernimmt sie die Kosten durch alle Instanzen, auch für die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts. Sollte die Einigungshilfe erfolglos verlaufen, verzichtet der Versicherer in seinen neuen Bedingungen ab 2011 bei einem nachfolgenden Rechtsstreit sogar auf den vereinbarten Selbstbehalt, soweit drei schadenfreie Jahre vorliegen.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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