Gesundheitsschutz vom Chef hat Potenzial. „Bisher bieten nur sieben Prozent der Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung an“, sagte Volker Leienbach vom Verband der Privaten Krankenversicherung auf einer Tagung der „Süddeutschen Zeitung“ in Düsseldorf. Doch das Fazit der Experten ist ernüchternd.
In der Praxis müssen Unternehmer, Personalschefs und Betriebsräte sehr mühsam von den Vorteilen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) überzeugt werden. „Unternehmer fragen ganz schnell nach der betriebswirtschaftlichen Rendite ihrer Investition“, erläuterte Wolfgang Born. Der Maklerbetreuer aus den neuen Bundesländern coacht bundesweit Vermittler zum bKV-Vertrieb. Die wirkliche Rendite der bKV, geringere Fehlzeiten und Fluktuation sowie ein besseres Betriebsklima, ließen sich nur sehr schwer messen. Das müsse man beispielsweise klar kommunizieren. 90 Prozent der Makler seien nach Borns Einschätzung heute nicht in der Lage, die komplexe Materie transparent und umfassen darzustellen.
Brauchen fünf und mehr Gespräche bis zum Abschluss
Zudem steht die bKV weder bei Unternehmern noch bei den Mitarbeitern im Fokus der Mitarbeitergewinnung. Beim „War of Talents“ gewinnt man junge Menschen vor allem mit flexiblen Arbeitsbedingungen, so die Erfahrungen von Volker Hansen von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und Martina Grimberg von Esprit Europe. „Wir brauchen oft fünf und mehr Gespräche im Betrieb, bis ein Abschluss zur bKV unter Dach und Fach ist“, sagte Uwe Jüttner, bKV-Experte beim Großmakler Aon aus Hamburg. „Dabei haben wir jetzt sogar schon eine Konzeption entwickelt, beim dem Vorsorgeleistungen durch Ärzte direkt im Unternehmen erbracht werden“, so Jüttner.
Viele Mitarbeiter haben Angst, die Leistung zu verlieren
Derzeit entwickelt der Makler einen KV-Vertriebsplan für kleinere Unternehmen. Doch Hürden gibt es nicht nur bei den Unternehmern, die seit dem Wegfall der Sachlohnbesteuerung, mit einer Pauschalbesteuerung deutlich mehr Aufwand für die bKV haben. „Manche Mitarbeiter interpretieren die soziale Leistung als Belastung, die sie nun auch noch an der Backe haben“, sagte Heike Wilms, Geschäftsführerin der SSM Rhein-Ruhr-GmbH, die unter Mithilfe der Allianz Zusatzleistungen für den Zahn- und Augenschutz eingeführt hat. Zudem haben viele Mitarbeiter Angst, die Leistung zu verlieren, wenn sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Die Mitnahmen muss daher geregelt sein. Unternehmer haben daher das Problem, dass die Einführung einer bKV immer auch arbeitsrechtliche Belange berühre. „Das reicht von der Verpflichtung zur Schweigeentbindung gegenüber den Ärzten bis hin zur Bereitschaft, für bestimmte Leistung vorab selbst zahlen zu müssen“, erläuterte Rechtsanwalt Markus Kleffner aus Markkleeberg bei Leipzig.
Daher reicht es nicht, einen Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen, sondern gleichzeitig sollte eine Versorgungsordnung die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter regeln, rät der Jurist. Auf jeden Fall müsse sich der Unternehmer hier ein Kündigungsrecht fixieren, sonst hätte die Mitarbeiter selbst dann einen Leistungsanspruch, wenn es die Versicherung gar nicht mehr gibt.
Kommt bei anderen Unternehmern gut an
Das beste Aushängeschild für eine bKV ist übrigens die „Eigenwerbung“. Damit kann immerhin die Axa wuchern. „Wir bieten unseren Top-Nachwuchskräften den Tarif FlexMed Privat an“, erläuterte Tobias Pape, der derzeit den Vertrieb der bKV für den Kölner Konzern in ganz Deutschland betreut. Die jungen Nachwuchskräfte können so – schon bevor ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze erreicht, eine Zusatzversicherung abschließen, die sie zum vollen Privatpatienten macht - auch im ambulanten Bereich.
Die Mitarbeiter wählen dann bei ihrer GKV Kostenerstattung. Beim Arzt können sie als Privatpatient auftreten. Die Restkosten übernimmt der Versicherer, also die Axa – die in diesem Fall auch der Arbeitgeber ist. Das kommt anscheinend bei anderen Unternehmern gut an. „Wir schreiben Geschäft; auch wenn die meisten Unternehmen von einer bKV immer noch nichts gehört haben“, so Pape.
Bildquelle: © Denis Junker/Fotolia.com
In der Praxis müssen Unternehmer, Personalschefs und Betriebsräte sehr mühsam von den Vorteilen der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) überzeugt werden. „Unternehmer fragen ganz schnell nach der betriebswirtschaftlichen Rendite ihrer Investition“, erläuterte Wolfgang Born. Der Maklerbetreuer aus den neuen Bundesländern coacht bundesweit Vermittler zum bKV-Vertrieb. Die wirkliche Rendite der bKV, geringere Fehlzeiten und Fluktuation sowie ein besseres Betriebsklima, ließen sich nur sehr schwer messen. Das müsse man beispielsweise klar kommunizieren. 90 Prozent der Makler seien nach Borns Einschätzung heute nicht in der Lage, die komplexe Materie transparent und umfassen darzustellen.
Brauchen fünf und mehr Gespräche bis zum Abschluss
Zudem steht die bKV weder bei Unternehmern noch bei den Mitarbeitern im Fokus der Mitarbeitergewinnung. Beim „War of Talents“ gewinnt man junge Menschen vor allem mit flexiblen Arbeitsbedingungen, so die Erfahrungen von Volker Hansen von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und Martina Grimberg von Esprit Europe. „Wir brauchen oft fünf und mehr Gespräche im Betrieb, bis ein Abschluss zur bKV unter Dach und Fach ist“, sagte Uwe Jüttner, bKV-Experte beim Großmakler Aon aus Hamburg. „Dabei haben wir jetzt sogar schon eine Konzeption entwickelt, beim dem Vorsorgeleistungen durch Ärzte direkt im Unternehmen erbracht werden“, so Jüttner.
Viele Mitarbeiter haben Angst, die Leistung zu verlieren
Derzeit entwickelt der Makler einen KV-Vertriebsplan für kleinere Unternehmen. Doch Hürden gibt es nicht nur bei den Unternehmern, die seit dem Wegfall der Sachlohnbesteuerung, mit einer Pauschalbesteuerung deutlich mehr Aufwand für die bKV haben. „Manche Mitarbeiter interpretieren die soziale Leistung als Belastung, die sie nun auch noch an der Backe haben“, sagte Heike Wilms, Geschäftsführerin der SSM Rhein-Ruhr-GmbH, die unter Mithilfe der Allianz Zusatzleistungen für den Zahn- und Augenschutz eingeführt hat. Zudem haben viele Mitarbeiter Angst, die Leistung zu verlieren, wenn sie aus dem Unternehmen ausscheiden. Die Mitnahmen muss daher geregelt sein. Unternehmer haben daher das Problem, dass die Einführung einer bKV immer auch arbeitsrechtliche Belange berühre. „Das reicht von der Verpflichtung zur Schweigeentbindung gegenüber den Ärzten bis hin zur Bereitschaft, für bestimmte Leistung vorab selbst zahlen zu müssen“, erläuterte Rechtsanwalt Markus Kleffner aus Markkleeberg bei Leipzig.
Daher reicht es nicht, einen Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen, sondern gleichzeitig sollte eine Versorgungsordnung die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter regeln, rät der Jurist. Auf jeden Fall müsse sich der Unternehmer hier ein Kündigungsrecht fixieren, sonst hätte die Mitarbeiter selbst dann einen Leistungsanspruch, wenn es die Versicherung gar nicht mehr gibt.
Kommt bei anderen Unternehmern gut an
Das beste Aushängeschild für eine bKV ist übrigens die „Eigenwerbung“. Damit kann immerhin die Axa wuchern. „Wir bieten unseren Top-Nachwuchskräften den Tarif FlexMed Privat an“, erläuterte Tobias Pape, der derzeit den Vertrieb der bKV für den Kölner Konzern in ganz Deutschland betreut. Die jungen Nachwuchskräfte können so – schon bevor ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze erreicht, eine Zusatzversicherung abschließen, die sie zum vollen Privatpatienten macht - auch im ambulanten Bereich.
Die Mitarbeiter wählen dann bei ihrer GKV Kostenerstattung. Beim Arzt können sie als Privatpatient auftreten. Die Restkosten übernimmt der Versicherer, also die Axa – die in diesem Fall auch der Arbeitgeber ist. Das kommt anscheinend bei anderen Unternehmern gut an. „Wir schreiben Geschäft; auch wenn die meisten Unternehmen von einer bKV immer noch nichts gehört haben“, so Pape.
Bildquelle: © Denis Junker/Fotolia.com
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek