Billigere Rückdeckung über eine U-Kasse

Pensionszusage und die Unterstützungskasse (U-Kasse) sind die beiden Wege der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die für einen besser verdienenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) und auch für gut verdienende leitende Angestellte eine auskömmliche Altersversorgung bieten können. Alle anderen Wege sind vom Preis-/Leistungsverhältnis uninteressant oder führen durch die begrenzte steuerliche Förderung zu keiner ausreichenden Absicherung (Riester-Rente, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds). So drastisch umschreibt Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH () die Angebotslage. Doch Rückdeckung kostet sowohl bei der Pensionszusage als auch bei der U-Kasse Geld. Welches ist das bessere Modell?

Beim klassischen Modell (rückgedeckte Pensionszusage) galt lange Zeit folgender Ansatz: Die Ablaufleistung entspricht dem steuerlich anzuerkennenden Barwert der Rückstellungen (Altersrentenbarwert). Im Todesfall wird der Barwert der Witwenrente als Kapital zur Verfügung gestellt, um so die Mittel zur Finanzierung der Witwenrente zur Verfügung zu haben. Wurde eine Invalidenrente zugesagt, so wurde die als Rente rückversichert. "Dieses Modell hat eine Reihe positiver Eigenschaften und ist auch heute noch geeignet", meint Stubben. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn bei Rentenbeginn das Kapital in einer Summe ausgezahlt werden soll. Anders sieht es aus, wenn von der GmbH tatsächlich eine Rente gezahlt wird, die in vollem Umfang rückversichert werden soll.

Für sicherheitsbewusste Anleger bietet das Modell der rückgedeckten U-Kasse eine interessante Alternative. Dort wird vereinbart, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer jeweils nur die von der Versicherung garantierten Leistungen verbindlich zugesagt werden. Am Ende erhält er dann die gleichen Leistungen wie aus der Pensionszusage. Der wesentliche Unterschied: Es gibt keine Rückstellungen und keine Aktivwerte in der Bilanz des Unternehmens. Weil die Bilanz nicht berührt wird, folgt daraus, dass die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Wählt man für die Rückdeckung das gleiche Modell wie bei der kongruent rückgedeckten Pensionszusage, so sind die Beiträge identisch hoch. Unterm Strich kommt es durch die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge jedoch zu einer deutlich höheren Steuerentlastung für die Firma. Bei einer Altersrente von 5.000 Euro für den Gesellschafter-Geschäftsführer (heute 45) und 60 Prozent Witwenrente für seine Ehefrau (heute 42) ergibt sich durch die rückgedeckte U-Kasse eine Kostenminderung von 19,3 Prozent, hat Stubben ausgerechnet - ohne dass Abstriche an der Versorgung hingenommen werden müssen.



Autor(en): Detlef Pohl

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