Der Familienausschuss des Bundestages hat kürzlich grünes Licht für die Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gegeben. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Ausschuss in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Die Quote soll laut des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein.
Änderungsantrag soll Bürokratieaufwand senken
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent gelten. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.
Den Gesetzentwurf veränderte der Ausschuss noch einmal durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. So müssen die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten. Dies soll den Bürokratieaufwand senken.
SPD-Fraktion sieht die Verabschiedung des Gesetzes als "historische Stunde"
als Die Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als „sehr guten Kompromiss“. In der Gesellschaft sei die Frauenquote umstritten. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als eine „historische Stunde“. Damit werde ein jahrelanger Streit gelöst. Der Bundestag wird am Freitag über das Gesetz abstimmen. Der Linken und den Grünen hingegen geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linke hatte sich für einen 50- Prozent-Quote eingesetzt, die Grünen für eine 40-Prozent-Quote.
Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe 30 Prozent betragen. Umgekehrt habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten seien.
Frauen in gehobenen Positionen in der Versicherungswirtschaft? Fehlanzeige!
Nach Aussage des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) Ende 2012 waren rund 47 Prozent der Gesamtbelegschaft Frauen. Während diese also fast die Hälfte der gesamten Belegschaft stellen, sind sie im Vertrieb und in Führungspositionen deutlich seltener vertreten. So betrug der Frauenanteil im Vertrieb Ende 2012 lediglich rund 21 Prozent und auch in Führungspositionen werden die Talente von Frauen bisher noch zu selten eingesetzt. Im Innendienst sind zum Beispiel fast ein Viertel der Führungskräfte Frauen.
Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit aber auch der Chancengleichheit ist die Versicherungswirtschaft bestrebt, mehr Frauen für Aufgaben im Vertrieb und für Führungspositionen zu gewinnen. Der AGV-Beirat "Frauen in Führung" unterstützt dabei auf Branchenebene die Bemühungen der Versicherungsunternehmen.
Frauen im Maklervertrieb: Schlappe 13 Prozent
Und auch bei der Preisverleihung des Awards Maklerchampion 2014 nannte Dr. Gabriele Zimmermann, Lehrstuhl für Personalführung und Organisationsentwicklung an der Fachhochschule Köln, ähnliche Zahlen. So seien Frauen im Vertrieb noch weitgehend unterrepräsentiert, ihre Quote im Versicherungsaußendienst liege zwischen zehn Prozent (R+V, Talanx) und 21 Prozent (Ergo). Im Maklervertrieb liege die Quote bei gerade einmal 13 Prozent.
Textquellen: Bundestag, BWV, Versicherungsmagazin; Bildquelle: © Franz Pfluegl / fotolia.com
Die Quote soll laut des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein.
Änderungsantrag soll Bürokratieaufwand senken
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent gelten. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.
Den Gesetzentwurf veränderte der Ausschuss noch einmal durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. So müssen die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten. Dies soll den Bürokratieaufwand senken.
SPD-Fraktion sieht die Verabschiedung des Gesetzes als "historische Stunde"
als Die Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als „sehr guten Kompromiss“. In der Gesellschaft sei die Frauenquote umstritten. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als eine „historische Stunde“. Damit werde ein jahrelanger Streit gelöst. Der Bundestag wird am Freitag über das Gesetz abstimmen. Der Linken und den Grünen hingegen geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linke hatte sich für einen 50- Prozent-Quote eingesetzt, die Grünen für eine 40-Prozent-Quote.
Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe 30 Prozent betragen. Umgekehrt habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten seien.
Frauen in gehobenen Positionen in der Versicherungswirtschaft? Fehlanzeige!
Nach Aussage des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) Ende 2012 waren rund 47 Prozent der Gesamtbelegschaft Frauen. Während diese also fast die Hälfte der gesamten Belegschaft stellen, sind sie im Vertrieb und in Führungspositionen deutlich seltener vertreten. So betrug der Frauenanteil im Vertrieb Ende 2012 lediglich rund 21 Prozent und auch in Führungspositionen werden die Talente von Frauen bisher noch zu selten eingesetzt. Im Innendienst sind zum Beispiel fast ein Viertel der Führungskräfte Frauen.
Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit aber auch der Chancengleichheit ist die Versicherungswirtschaft bestrebt, mehr Frauen für Aufgaben im Vertrieb und für Führungspositionen zu gewinnen. Der AGV-Beirat "Frauen in Führung" unterstützt dabei auf Branchenebene die Bemühungen der Versicherungsunternehmen.
Frauen im Maklervertrieb: Schlappe 13 Prozent
Und auch bei der Preisverleihung des Awards Maklerchampion 2014 nannte Dr. Gabriele Zimmermann, Lehrstuhl für Personalführung und Organisationsentwicklung an der Fachhochschule Köln, ähnliche Zahlen. So seien Frauen im Vertrieb noch weitgehend unterrepräsentiert, ihre Quote im Versicherungsaußendienst liege zwischen zehn Prozent (R+V, Talanx) und 21 Prozent (Ergo). Im Maklervertrieb liege die Quote bei gerade einmal 13 Prozent.
Textquellen: Bundestag, BWV, Versicherungsmagazin; Bildquelle: © Franz Pfluegl / fotolia.com
Autor(en): versicherungsmagazin.de