Berufsgenossenschaften schließen Kooperationsvertrag

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Bewegung geraten und beweist ihre Flexibilität. Jüngstes Beispiel: Eine Kooperationsvereinbarung zwischen vier Berufsgenossenschaften.

Als richtungsweisende Entscheidung für die Zukunft sehen die
Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG), die
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE), die
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) und die
See-Berufsgenossenschaft ihre am 3. Juni 2005 in Dresden geschlossene Kooperationsvereinbarung.

Für die Vertragspartner stehen bei der Zusammenarbeit Fragen der
Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Ganz oben auf der
Liste der Kooperationsvereinbarung steht das Ausloten der Bereiche,
in denen sich insbesondere durch gemeinsame Projekte Synergieeffekte erzielen lassen. "Größe allein ist kein Garant für Effizienz. Wir wollen unsere Dienstleistungen dauerhaft kostengünstig anbieten. Die Überschneidungen in den Aufgaben werden größer, da lohnt es sich, über Möglichkeiten der Zusammenarbeit nachzudenken." hieß es einvernehmlich bei der Vertragsunterzeichnung in Dresden.

Alle Kooperationspartner sind sich einig, dass eine wesentliche
Stärke der gesetzlichen Unfallversicherung bei aller Zusammenarbeit
erhalten bleiben soll: die branchenorientierte Beratung und Betreuung
der Mitgliedsbetriebe!

Quelle: Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel

Autor(en): Susanne Niemann

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