Immer mehr Deutsche zieht es im Ruhestand in die Ferne. Soll er in einem anderen Land genossen werden, ist es wichtig, schon im Vorfeld die finanzielle Absicherung zu klären. Antworten kompakt bietet der Vorsorgespezialist Swiss Life jetzt im Internet ().
Der Umzug ist auch mit Konsequenzen bei der Vorsorge verbunden. So muss die Krankenversicherung oft völlig neu geregelt werden. Die Anbieter privater Krankenversicherungen beschränken sich stets auf nur vorübergehenden Schutz im Ausland. Ausdrücklich wird von deutschen PKV-Gesellschaften erwartet, dass der Kunde seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat ("orrespondenzfähige Adresse") und eine deutsche Kontoverbindung besteht. Die meisten Ruheständler sind allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, solange sie eine Altersrente erhalten. Auch hier lohnt es, eine Wohnadresse in Deutschland zu behalten (auch wegen späterer Rückkehr-Chancen).
Deutsche Altersrente wird ohne Einschränkungen überall hin überwiesen
Konsequenzen sind auch bei Altersrente und Privatvorsorge zu beachten. Beispiel Rente: Im Allgemeinen gibt es bei der Überweisung der Altersrente bei dauerndem Wohnsitz im Ausland keine Einschränkungen, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit behält bzw. die Staatsangehörigkeit des Landes annimmt, das Mitglied der EU ist oder mit Deutschland durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden ist. In anderen Ländern haben vor allem Empfänger von Erwerbsminderungsrente erhebliche Einbußen zu befürchten, weil der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird. Generell gilt: Deutsche Altersrente wird ohne Einschränkungen überall hin überwiesen. Gebühren für die Überweisung muss der Rentenversicherungsträger bezahlen. Im Einzelfall kann die Empfängerbank im Ausland Extra-Gebühren berechnen, die dann der Kontoinhaber zu zahlen hat. Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland gibt es mit der Rentenzahlung ebenfalls keine Probleme: Die Rente wird in der gleichen Höhe wie in Deutschland überwiesen.
Staatliche Förderung hingegen muss zurückgezahlt werden
Diffiziler ist es bei der Privatvorsorge. Beispiel Riester: "Wer im Alter seinen Hauptwohnsitz in die Ferne verlegt, muss die staatliche Förderung der Riester-Rente unverzinst zurückzahlen", erklärt Riester-Experte Gert Wagner, Bereichsleiter Produktmanagement bei Swiss Life. Unangetastet bleiben jedoch die eingezahlten Beiträge sowie die Erträge aus Riester-Verträgen. Ganz anders ist es bei der Rürup-Rente: "Die kann ohne Nachteile auch ins Ausland überwiesen werden", so Wagner. Er empfiehlt ohnehin, beizeiten mit der Altersvorsorge zu beginnen. Und dabei sei die Qualität deutscher Kapital-Versicherungen hervorragend. Das neue deutsche VVG stelle zudem das Informationsinteresse des Kunden wesentlich stärker in den Mittelpunkt als in anderen Ländern. "Viele Kunden wüssten zudem zu schätzen, dass die Aktienquote begrenzt ist und damit das Kapitalmarktrisiko bei klassischen Rentenversicherungen nicht voll an sie weitergegeben wird", erklärt Wagner.
Viel spräche für Rentenversicherungen
Viele Argumente sprechen laut Swiss Life für Rentenversicherungen: Sie würden als Garantieprodukte angeboten, bieten also über die gesamte Aufschubzeit garantierte Beiträge und ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine garantierte lebenslange Leistung. Entscheidend sei auch, dass biometrische Risiken wie Invalidität und Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden können. Durch eine mitversicherte Witwen-/Witwerrente, maximal bis zur Höhe der Rente, sichert man dem Partner eine lebenslange Versorgung. Und natürlich ist das so genannte Langlebigkeitsrisiko abgedeckt, da die Rente bis zum Tod fließt. Im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen wird die private Rentenversicherung nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert (im Alter von 65: 18 Prozent der Rente). Gut verzinsliche Geldanlagen seien selten, schränkt Wagner Vorsorge-Alternativen ein – besonders Geldanlagen, deren Erträge zum großen Teil steuerfrei sind. "Man kann davon ausgehen, dass Geldanlagen nach Abzug der Steuern in der Regel maximal drei bis 3,75 Prozent pro Jahr erwirtschaften", so der Experte. Für deutsche Privatanleger rangiert zudem Sicherheit klar vor Rendite der Anlageform. Acht von zehn Anlegern legten bei ihren Spareinlagen Wert auf ein geringes Risiko, wie aus einer Ende 2007 vorgelegten Umfrage des Nürnberger Marktforschungsunternehmens GfK in 14 Ländern hervorgeht.
Auch eine private BU kann mit ins Ausland genommen werden
Kann auch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung uneingeschränkt mit ins Ausland umziehen? "Grundsätzlich ja", betont Wagner. Ohne Einschränkungen gelte dies allerdings nur für Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit und in aller Regel auch für EU-Bürger. Bei allen anderen ende der BU-Vertrag drei Monate nach Wegzug aus Europa. BU-Leistungen werden natürlich auch nach der Auswanderung ins Ausland überwiesen, wenn vorher schon Anspruch bestand. Die Bankgebühren trägt der Kunde zumeist selbst. Apropos Bankgebühren: Ab sofort gibt es einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Daran beteiligen sich die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden vereinheitlicht. Damit sollen Bankkunden bargeldlose Euro-Zahlungen grenzüberschreitend genauso einfach und kostengünstig wie bisher nur im Inland abwickeln können.
Bildquelle: S. Hofschlaeger, Pixelio
Der Umzug ist auch mit Konsequenzen bei der Vorsorge verbunden. So muss die Krankenversicherung oft völlig neu geregelt werden. Die Anbieter privater Krankenversicherungen beschränken sich stets auf nur vorübergehenden Schutz im Ausland. Ausdrücklich wird von deutschen PKV-Gesellschaften erwartet, dass der Kunde seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat ("orrespondenzfähige Adresse") und eine deutsche Kontoverbindung besteht. Die meisten Ruheständler sind allerdings in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, solange sie eine Altersrente erhalten. Auch hier lohnt es, eine Wohnadresse in Deutschland zu behalten (auch wegen späterer Rückkehr-Chancen).
Deutsche Altersrente wird ohne Einschränkungen überall hin überwiesen
Konsequenzen sind auch bei Altersrente und Privatvorsorge zu beachten. Beispiel Rente: Im Allgemeinen gibt es bei der Überweisung der Altersrente bei dauerndem Wohnsitz im Ausland keine Einschränkungen, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit behält bzw. die Staatsangehörigkeit des Landes annimmt, das Mitglied der EU ist oder mit Deutschland durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden ist. In anderen Ländern haben vor allem Empfänger von Erwerbsminderungsrente erhebliche Einbußen zu befürchten, weil der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird. Generell gilt: Deutsche Altersrente wird ohne Einschränkungen überall hin überwiesen. Gebühren für die Überweisung muss der Rentenversicherungsträger bezahlen. Im Einzelfall kann die Empfängerbank im Ausland Extra-Gebühren berechnen, die dann der Kontoinhaber zu zahlen hat. Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland gibt es mit der Rentenzahlung ebenfalls keine Probleme: Die Rente wird in der gleichen Höhe wie in Deutschland überwiesen.
Staatliche Förderung hingegen muss zurückgezahlt werden
Diffiziler ist es bei der Privatvorsorge. Beispiel Riester: "Wer im Alter seinen Hauptwohnsitz in die Ferne verlegt, muss die staatliche Förderung der Riester-Rente unverzinst zurückzahlen", erklärt Riester-Experte Gert Wagner, Bereichsleiter Produktmanagement bei Swiss Life. Unangetastet bleiben jedoch die eingezahlten Beiträge sowie die Erträge aus Riester-Verträgen. Ganz anders ist es bei der Rürup-Rente: "Die kann ohne Nachteile auch ins Ausland überwiesen werden", so Wagner. Er empfiehlt ohnehin, beizeiten mit der Altersvorsorge zu beginnen. Und dabei sei die Qualität deutscher Kapital-Versicherungen hervorragend. Das neue deutsche VVG stelle zudem das Informationsinteresse des Kunden wesentlich stärker in den Mittelpunkt als in anderen Ländern. "Viele Kunden wüssten zudem zu schätzen, dass die Aktienquote begrenzt ist und damit das Kapitalmarktrisiko bei klassischen Rentenversicherungen nicht voll an sie weitergegeben wird", erklärt Wagner.
Viel spräche für Rentenversicherungen
Viele Argumente sprechen laut Swiss Life für Rentenversicherungen: Sie würden als Garantieprodukte angeboten, bieten also über die gesamte Aufschubzeit garantierte Beiträge und ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine garantierte lebenslange Leistung. Entscheidend sei auch, dass biometrische Risiken wie Invalidität und Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden können. Durch eine mitversicherte Witwen-/Witwerrente, maximal bis zur Höhe der Rente, sichert man dem Partner eine lebenslange Versorgung. Und natürlich ist das so genannte Langlebigkeitsrisiko abgedeckt, da die Rente bis zum Tod fließt. Im Unterschied zu anderen Vorsorgeverträgen wird die private Rentenversicherung nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert (im Alter von 65: 18 Prozent der Rente). Gut verzinsliche Geldanlagen seien selten, schränkt Wagner Vorsorge-Alternativen ein – besonders Geldanlagen, deren Erträge zum großen Teil steuerfrei sind. "Man kann davon ausgehen, dass Geldanlagen nach Abzug der Steuern in der Regel maximal drei bis 3,75 Prozent pro Jahr erwirtschaften", so der Experte. Für deutsche Privatanleger rangiert zudem Sicherheit klar vor Rendite der Anlageform. Acht von zehn Anlegern legten bei ihren Spareinlagen Wert auf ein geringes Risiko, wie aus einer Ende 2007 vorgelegten Umfrage des Nürnberger Marktforschungsunternehmens GfK in 14 Ländern hervorgeht.
Auch eine private BU kann mit ins Ausland genommen werden
Kann auch eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung uneingeschränkt mit ins Ausland umziehen? "Grundsätzlich ja", betont Wagner. Ohne Einschränkungen gelte dies allerdings nur für Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit und in aller Regel auch für EU-Bürger. Bei allen anderen ende der BU-Vertrag drei Monate nach Wegzug aus Europa. BU-Leistungen werden natürlich auch nach der Auswanderung ins Ausland überwiesen, wenn vorher schon Anspruch bestand. Die Bankgebühren trägt der Kunde zumeist selbst. Apropos Bankgebühren: Ab sofort gibt es einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Daran beteiligen sich die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden vereinheitlicht. Damit sollen Bankkunden bargeldlose Euro-Zahlungen grenzüberschreitend genauso einfach und kostengünstig wie bisher nur im Inland abwickeln können.
Bildquelle: S. Hofschlaeger, Pixelio
Autor(en): Detlef Pohl