Die Europäische Kommission hat 2023 überarbeitete Technische Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungen vorgelegt, die mit vierten Quartal 2023 wirksam wurden. Dies hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin kürzlich veranlasst, die Hinweise zum Berichtswesen außerordentlich zu aktualisieren.
Die BaFin hat anlässlich des Inkrafttretens der Technischen Standards zu Ende 2023 die Hinweise zum Berichtswesen außerhalb des sonst üblichen jährlichen Turnus aktualisiert und Ende Mai veröffentlicht. Zudem hat die Aufsicht eine Version der Hinweise im Änderungsmodus veröffentlicht.
Müssen in der Solvency-II-Berichterstattung berücksichtigt werden
Die dort beschriebenen Änderungen sind ab sofort gültig und müssen somit von den Versicherungsunternehmen in ihrer Solvency-II-Berichterstattung berücksichtigt werden, da es sich um Klarstellungen bereits veröffentlichter Ausfüllhinweise handelt (siehe zum Beispiel auch die „Ausfüllhinweise der ESZB-Versicherungsstatistik“ ).
Die nächste Ausgabe des Hinweisschreibens soll nach Aussage der BaFin im Herbst 2024 kommen.
Quelle: BaFin
Autor(en): versicherungsmagazin.de