Fast alle Autoversicherer bieten in der Kaskoversicherung einen Tarif, bei dem der Kunde im Schadenfall die freie Wahl der Werkstatt aufgeben muss. Die Tarife werden unter den unterschiedlichsten Namen angeboten. Die Palette reicht von "Mobil Plus“ über "Kasko Spezial“ oder "Werkstatt Plus“ bis hin zu "Easy Drive“, "Kasko Select“ oder "Sorglos Kasko“.
So ganz sorglos sollten die Kunden aber mit den Angeboten nicht umgehen. Grund: Wer es im Schadenfall anders überlegt und den Wagen doch in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren möchte, für den wird es ganz schnell richtig teuer. So bestrafen die meisten Versicherer das „Fremdgehen“ mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung von 15 Prozent. Auf diese Sanktion wird aber selten hingewiesen.
Zusätzliche Eigenbeteiligung bei Entscheidung gegen die Partnerwerkstatt
„Berechnet wird sie vom Reparaturaufwand“, erläutert Ralph Moser Versicherungsmakler vom Internetportal www.assekuranz24.de. "Wer also einen Schaden von 5.000 Euro nicht in der Partnerwerkstatt reparieren lässt, muss eine zusätzliche Eigenbeteiligung von 750 Euro zahlen“, warnt der Experte. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Kunde sein Fahrzeug gar nicht repariert, sondern auf Basis eines Gutachten abrechnet. Dann wird nicht nur die Mehrwertsteuer gestrichen, sondern zusätzlich weitere 15 Prozent, weil nicht in der Partnerwerkstatt repariert wurde.
Dagegen schlägt eine Prämienersparnis von 20 Prozent bei einer Vollkaskoprämie von 300 Euro gerade einmal mit 60 Euro pro Jahr zu Buche. Das Risiko der Werkstattbindung liegt vor allem darin, dass der Versicherte diese Auflage zwei oder drei Jahre nach dem Abschluss längst vergessen hat und seinen beschädigten Wagen reflexartig in die Stammwerkstatt bringt.
So ganz sorglos sollten die Kunden aber mit den Angeboten nicht umgehen. Grund: Wer es im Schadenfall anders überlegt und den Wagen doch in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren möchte, für den wird es ganz schnell richtig teuer. So bestrafen die meisten Versicherer das „Fremdgehen“ mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung von 15 Prozent. Auf diese Sanktion wird aber selten hingewiesen.
Zusätzliche Eigenbeteiligung bei Entscheidung gegen die Partnerwerkstatt
„Berechnet wird sie vom Reparaturaufwand“, erläutert Ralph Moser Versicherungsmakler vom Internetportal www.assekuranz24.de. "Wer also einen Schaden von 5.000 Euro nicht in der Partnerwerkstatt reparieren lässt, muss eine zusätzliche Eigenbeteiligung von 750 Euro zahlen“, warnt der Experte. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Kunde sein Fahrzeug gar nicht repariert, sondern auf Basis eines Gutachten abrechnet. Dann wird nicht nur die Mehrwertsteuer gestrichen, sondern zusätzlich weitere 15 Prozent, weil nicht in der Partnerwerkstatt repariert wurde.
Dagegen schlägt eine Prämienersparnis von 20 Prozent bei einer Vollkaskoprämie von 300 Euro gerade einmal mit 60 Euro pro Jahr zu Buche. Das Risiko der Werkstattbindung liegt vor allem darin, dass der Versicherte diese Auflage zwei oder drei Jahre nach dem Abschluss längst vergessen hat und seinen beschädigten Wagen reflexartig in die Stammwerkstatt bringt.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek