Ausländische Pflegekräfte sollen Notstand in Deutschland abfedern

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Können ausländische Pflegekräfte den Pflegenotstand in Deutschland wirklich abfedern? Und wie kann der Pflegenotstand in den Krankenhäusern gestoppt werden. Auf diese Fragen forderten AfD und Die Linke Antworten von der Bundesregierung.

Die Zahl der ausländischen Pflegekräfte in Deutschland hat sich in den vergangenen fünf Jahren deutlich erhöht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 
Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) waren 2013 rund 74.000 ausländische Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hinzu kamen rund 5.400 geringfügig Beschäftigte. 2017 waren bundesweit bereits rund 128.000 ausländische Pflegekräfte hierzulande sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hinzu kamen rund 5.900 geringfügig Beschäftigte.

Hinweis auf die Positivliste für Engpassberufe
Der Bedarf an Pflegepersonal solle "grundsätzlich durch inländische Erwerbspersonen gedeckt werden", heißt es in der Antwort Der Bundesregierung weiter. Es stehe den Trägern von Pflegeeinrichtungen jedoch frei, für ihre Einrichtungen Pflegepersonal im Ausland zu gewinnen. Die Möglichkeiten dafür seien insbesondere mit der Einführung der Positivliste für Engpassberufe im Jahr 2013 verbessert.

In der Alten- und Krankenpflege mangelt es den Angaben zufolge vor allem an Spezialisten. Der Personalmangel in der Altenpflege betreffe vor allem examinierte Fachkräfte, etwa mit Zusatzausbildung für klinische Geriatrie, Rehabilitation, Palliativversorgung und Onkologie. Hinzu komme eine Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Krankenpflege, im Rettungsdienst und in der Geburtshilfe. Bei Altenpflege- und Krankenpflegehelfern zeige sich hingegen kein Engpass.

Ziel: Bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege
Die Bundesregierung will in dieser Wahlperiode aber in jedem Fall weitere Maßnahmen einleiten, um Schritt für Schritt eine spürbare Verbesserung im Alltag der Pflegekräfte zu erreichen. Als ersten wichtigen Schritt wird die Bundesregierung als Sofortprogramm gesetzliche Regelungen für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege auf den Weg bringen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. In weiteren Schritten sollen für die Pflege im Krankenhaus Pflegepersonaluntergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.

In der ambulanten und stationären Langzeitpflege sollen verbindliche Personalbemessungsinstrumente eingeführt und mit einer konzertierten Aktion Pflege die Situation in der Altenpflege bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Außerdem will die Bundesregierung gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.

Pflegefachkräfte aus dem Ausland (nur) als ergänzende Maßnahme
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der ganz überwiegende Teil des Fachkräftebedarfs kann durch inländische Arbeitnehmer gedeckt werden. Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, kann ihres Erachtens hierbei eine ergänzende Maßnahme sein. Für Pflegefachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss bestünden bereits jetzt Möglichkeiten, in ihrem Beruf in Deutschland zu arbeiten. Der Koalitionsvertrag sehe vor, die Erwerbsmigration mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neu und transparent zu regeln. Ergänzend hierzu sollten auch die Verfahren für die Gewinnung von Fachkräften vereinfacht und beschleunigt werden. Dies sei insbesondere auch für die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland wichtig.

 

 

 

Nachholbedarf besteht aber auch beim Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern. Die Linke fordert von der Bundesregierung hierzu auch eine detaillierte Antwort.

Angemessene Personalausstattung unabdingbar
Die Krankenhauspflege soll nach Angaben der Bundesregierung systematisch aufgewertet werden. Dabei sei eine angemessene Personalausstattung für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Es bestehe Handlungsbedarf zur Verbesserung der Pflege im Krankenhaus. Mit dem "Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege" sei gewährleistet, dass künftig jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für die Pflege am Bett sowie jegliche Tarifsteigerung vollständig von den Kostenträgern refinanziert würden.

Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche ausgeweiten
Ferner sollen die Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von den Fallpauschalen (DRG) vergütet werden. Damit werde sichergestellt, dass die für die Pflege bereitgestellten Mittel auch tatsächlich für die pflegerische Versorgung verwendet würden. Zudem sollen die Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche ausgeweitet werden.

Derzeit arbeiten der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits an verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen für so genannte pflegesensitive Bereiche in Kliniken. Bis zum 30. Juni 2018 sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden könnten.

Quelle: Der Deutsche Bundestag

 

Autor(en): Versicherungsmagazin

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