Alterseinkünftegesetz endgültig durch

Das Alterseinkünftegesetz hat am 11. Juni den Bundesrat passiert. Was kommt nun endgültig auf die Branche und ihre Kunden zu? Antwort: Es steht der grundlegend neuen einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen ab 1. Januar 2005 nichts mehr im Wege. Kernpunkte des Gesetzes sind der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte und die absolut einseitige Orientierung auf Renten. Das heißt: Nur noch Renten werden steuerlich als Alterseinkünfte anerkannt. Und diese sind zu versteuern, während die Aufwendungen dafür grundsätzlich steuerfrei bleiben.

Immerhin kommen Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, steuerlich nicht ganz unter die Räder: Nur die Hälfte der Erträge muss versteuert werden, sofern die Leistung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres fällig wird. Als Ertrag gilt die Differenz aus Ablaufleistung und allen Beitragszahlungen. Pferdefuß: Im Detail bleiben Ungereimtheiten und damit Ansätze für Klagen, denn KLV-Beiträge stammen künftig voll aus versteuertem Einkommen, KLV-Erträge werden aber nochmals (zu 50 Prozent) besteuert.

Chancen hat in Zukunft womöglich die klassische private Rentenversicherung, die zumindest teilweise vererbt werden kann (fünf oder zehn Jahre Rentengarantie). Bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro pro Jahr sollen Beiträge zur Altersvorsorge künftig als Sonderausgaben absetzbar sein (samt Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung). Bei der Auszahlung sinkt die Besteuerung gegenüber dem bisherigen Ertragsanteil (z.B. 27 Prozent bei Auszahlung ab 65) ab 2005 sogar (18 Prozent mit Auszahlung ab 65). Allerdings wird die Sonderausgaben-Förderung in erster Linie auf die Rürup-Rente (nicht vererb- und kapitalisierbar) beschränkt bleiben. Und die existiert am Markt noch gar nicht. Zusätzlicher Pferdefuß: Die Versicherer müssen wegen steigender Lebenserwartung ab 2005 mit einer neuen Sterbetafel kalkulieren, die die Policen um zehn Prozent verteuern dürfte. Details will die Deutsche Aktuarvereinigung heute veröffentlichen.

Damit stehen auch Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsrenten auf der Tagesordnung. Alle Betriebsrentenzusagen ab 2005 zielen ausschließlich auf eine steuerliche Förderung von Rentenzahlungen. Folgerichtig wird die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent der Beiträge für Direktversicherungen und Pensionskassen mit Einzahlungen bis 1.752 Euro pro Jahr (nach § 40b EStG) ersatzlos gestrichen, die eine steuerfreie Kapitalabfindung im Alter ermöglicht. Bestehende Zusagen oder Vereinbarungen, die noch 2004 zustande kommen, genießen aber Vertrauensschutz. Hier sollten Vermittler besonders aktiv werden.

Im Gegenzug werden ab 2005 Einzahlungen in eine Direktversicherung (nur Verrentung) stärker gefördert: Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung West sind dann steuerfrei möglich (nach § 3 Nr. 63 EStG). Derzeit betrifft dies nur Einzahlungen in Pensionskassen und Pensionsfonds – bis 2.472 Euro in diesem Jahr. Zudem wird der Förderbetrag ab 2005 um 1.800 Euro erhöht. Allerdings gilt dies nur für Versorgungszusagen, die ab 2005 gemacht werden.

Fazit: Steuersparmodelle wie das Beitragsdepot sind für Jüngere bald passe’, ebenso Kapitalabfindungen bei der Betriebsrente sowie wahrscheinlich Privatrenten mit Kapitalwahlrecht. Sie sollten neben der Klassischen Kapitallebensversicherung den Vertriebsschwerpunkt für die kommenden sechs Monate bilden. Denn Vertrauensschutz für alle Abschlüsse bis 31. Dezember 2004 ist durch das Gesetz zugesichert.

Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News