Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene hälftige Besteuerung der Erträge auf kapitalbildende Lebensversicherungen verschlechtert zwar die Rahmenbedingungen für dieses Vorsorge-Instrument nachhaltig. Dennoch geht die Victoria Leben davon aus, dass die Rentenversicherung mit optionaler Kapitalauszahlung künftig eine noch wichtigere Rolle für die private Altersvorsorge spielen wird. Sie ist
die geeignete Vorsorge gegen biometrische Risiken wie zum Beispiel Tod, Invalidität und Berufsunfähigkeit und garantiert darüber hinaus die zugesagten Leistungen ein Leben lang.
Die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) stellt neue Herausforderungen an die gesamte Versicherungsbranche, bietet zugleich aber auch große Chancen. Nachhaltige Wachstumsimpulse für die betriebliche Altersversorgung erwartet die Victoria Leben, ein Unternehmen der Ergo Versicherungsgruppe, vom Bundesrat beschlossenen AltEinkG. Mit dieser neuen Regelung wird das Fördervolumen ab dem 1.1.2005 pauschal um 1.800 Euro erhöht. Damit können Arbeitnehmer ab nächstem Jahr insgesamt 4.272 Euro steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen.
"Mit diesem Beschluss hat der Gesetzgeber entscheidende Weichen zur spürbaren Erweiterung der Entgeltumwandlung über § 3 Nr. 63 EstG für Pensionskassen und Direktversicherungen gestellt. Für die Arbeitnehmer hat sich der Anreiz deutlich erhöht, die Potenziale einer betrieblichen kapitalgedeckten Altersversorgung auszuschöpfen", betont Frank Neuroth, Vorstandsmitglied der Victoria Leben. Die positive Entwicklung des Marktes für überbetriebliche Pensionskassen in Deutschland zeigt, welche Bedeutung diese Form der betrieblichen Alterversorgung gewonnen hat.
Die Victoria Leben erwartet eine steigende Nachfrage bei den privaten Rentenversicherungen. Durch das AltEinkG werden künftig die Leistungen aus vererbbaren und kapitalisierbaren Rentenversicherungen, die bereits einer Ertragsanteilsbesteuerung unterliegen, besser gestellt. Die als Ertragsanteile zu versteuernden Beträge werden ab 1.1.2005 um rund ein Drittel gesenkt. "Durch diese Senkung sehen wir eine sinnvolle Stärkung der privaten Rentenversicherung für die Altersvorsorge", erläutert der Victoria Vorstand.
Die Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung gegenüber vergleichbaren Bank- und Fondsprodukten bleiben auch nach den Neuerungen im AltEinkG bestehen. So sind beispielsweise die Erträge, die während der Laufzeit anfallen, erst bei Auszahlung des Kapitals zu versteuern. Darüber hinaus besteht bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die Option einer lebenslangen Rentenzahlung, die dem Kunden einen deutlichen Steuervorteil zu einem vergleichbaren
Fondssparplan bringt. Selbst bei Wahrnehmung von Kapitalleistungen ist die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung im Vergleich zum Sparplan nicht so benachteiligt, wie dies oftmals dargestellt wird: "Ein vernünftiger Fondssparplan muss in den letzten fünf bis zehn Jahren der Anspardauer in Zinsanlagen umschichten, um das Risiko für den Sparer annehmbarer zu machen. Dann fallen aber - wegen des erreichten Kapitals - erhebliche Zinssteuern an, während der Sparer bei der fondsgebundenen Lebensversicherung von der nur hälftigen Steuerpflicht profitiert", sagt Neuroth.
Das AltEinkG hat eine zusätzliche neue Form der privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung, die sogenannte "Rürup-Rente", mit dem Vorzug der steuerlichen Abzugsmöglichkeit eines Teils der Beiträge ausgestattet. Sie garantiert eine lebenslange Rentenleistung, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden darf. Daneben ist eine ergänzende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie der Einschluss einer Hinterbliebenenrente möglich. Diesem positiven Vorsorgeansatz stehen eine Reihe gravierender Nachteile gegenüber: Die "Rürup-Rente" ist weder beleih- noch vererbbar. Darüber hinaus besteht kein Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung), wodurch ihre Flexibilität im Vergleich zur privaten Rentenversicherung eingeschränkt wird.
Für bestimmte Berufsgruppen bietet die "Rürup-Rente" auch Vorteile. "Vor allem für Selbständige kann sie eine geeignete Grundversorgung für das Alter sein, da sie eine Art Ersatz für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt," betont Neuroth. "Dies wird die Victoria Leben bei der Produktentwicklung berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Riester-Rente bleibt abzuwarten, wie der Markt die neue Rentenversicherung insgesamt annehmen wird. Dennoch werden wir rechtzeitig zum 1.1.2005 diese Produktlinie anbieten, da sie für unsere Systeme keine nennenswerte Investition erfordert. Damit bleiben wir sehr flexibel."
Quelle: Victoria Versicherungs-Gesellschaften
die geeignete Vorsorge gegen biometrische Risiken wie zum Beispiel Tod, Invalidität und Berufsunfähigkeit und garantiert darüber hinaus die zugesagten Leistungen ein Leben lang.
Die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) stellt neue Herausforderungen an die gesamte Versicherungsbranche, bietet zugleich aber auch große Chancen. Nachhaltige Wachstumsimpulse für die betriebliche Altersversorgung erwartet die Victoria Leben, ein Unternehmen der Ergo Versicherungsgruppe, vom Bundesrat beschlossenen AltEinkG. Mit dieser neuen Regelung wird das Fördervolumen ab dem 1.1.2005 pauschal um 1.800 Euro erhöht. Damit können Arbeitnehmer ab nächstem Jahr insgesamt 4.272 Euro steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen.
"Mit diesem Beschluss hat der Gesetzgeber entscheidende Weichen zur spürbaren Erweiterung der Entgeltumwandlung über § 3 Nr. 63 EstG für Pensionskassen und Direktversicherungen gestellt. Für die Arbeitnehmer hat sich der Anreiz deutlich erhöht, die Potenziale einer betrieblichen kapitalgedeckten Altersversorgung auszuschöpfen", betont Frank Neuroth, Vorstandsmitglied der Victoria Leben. Die positive Entwicklung des Marktes für überbetriebliche Pensionskassen in Deutschland zeigt, welche Bedeutung diese Form der betrieblichen Alterversorgung gewonnen hat.
Die Victoria Leben erwartet eine steigende Nachfrage bei den privaten Rentenversicherungen. Durch das AltEinkG werden künftig die Leistungen aus vererbbaren und kapitalisierbaren Rentenversicherungen, die bereits einer Ertragsanteilsbesteuerung unterliegen, besser gestellt. Die als Ertragsanteile zu versteuernden Beträge werden ab 1.1.2005 um rund ein Drittel gesenkt. "Durch diese Senkung sehen wir eine sinnvolle Stärkung der privaten Rentenversicherung für die Altersvorsorge", erläutert der Victoria Vorstand.
Die Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung gegenüber vergleichbaren Bank- und Fondsprodukten bleiben auch nach den Neuerungen im AltEinkG bestehen. So sind beispielsweise die Erträge, die während der Laufzeit anfallen, erst bei Auszahlung des Kapitals zu versteuern. Darüber hinaus besteht bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die Option einer lebenslangen Rentenzahlung, die dem Kunden einen deutlichen Steuervorteil zu einem vergleichbaren
Fondssparplan bringt. Selbst bei Wahrnehmung von Kapitalleistungen ist die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung im Vergleich zum Sparplan nicht so benachteiligt, wie dies oftmals dargestellt wird: "Ein vernünftiger Fondssparplan muss in den letzten fünf bis zehn Jahren der Anspardauer in Zinsanlagen umschichten, um das Risiko für den Sparer annehmbarer zu machen. Dann fallen aber - wegen des erreichten Kapitals - erhebliche Zinssteuern an, während der Sparer bei der fondsgebundenen Lebensversicherung von der nur hälftigen Steuerpflicht profitiert", sagt Neuroth.
Das AltEinkG hat eine zusätzliche neue Form der privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung, die sogenannte "Rürup-Rente", mit dem Vorzug der steuerlichen Abzugsmöglichkeit eines Teils der Beiträge ausgestattet. Sie garantiert eine lebenslange Rentenleistung, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden darf. Daneben ist eine ergänzende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie der Einschluss einer Hinterbliebenenrente möglich. Diesem positiven Vorsorgeansatz stehen eine Reihe gravierender Nachteile gegenüber: Die "Rürup-Rente" ist weder beleih- noch vererbbar. Darüber hinaus besteht kein Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung), wodurch ihre Flexibilität im Vergleich zur privaten Rentenversicherung eingeschränkt wird.
Für bestimmte Berufsgruppen bietet die "Rürup-Rente" auch Vorteile. "Vor allem für Selbständige kann sie eine geeignete Grundversorgung für das Alter sein, da sie eine Art Ersatz für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellt," betont Neuroth. "Dies wird die Victoria Leben bei der Produktentwicklung berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Riester-Rente bleibt abzuwarten, wie der Markt die neue Rentenversicherung insgesamt annehmen wird. Dennoch werden wir rechtzeitig zum 1.1.2005 diese Produktlinie anbieten, da sie für unsere Systeme keine nennenswerte Investition erfordert. Damit bleiben wir sehr flexibel."
Quelle: Victoria Versicherungs-Gesellschaften
Autor(en): SN