Die Klagen der Versicherungsbranche bezüglich der Zinszusatzreserven (ZZR) werden mehr und lauter. So monieren die Versicherer, dass der Aufbau deutlich zu schnell stattfinde, die Unternehmen überfordere und diese zur Bedienung der ZZR stille Reserven auflösen müssten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) schreibt beispielsweise, dass durch den Aufbau der Zinszusatzreserven „die Leistungsfähigkeit von einzelnen Unternehmen beeinträchtigt wird“.
Prognosen der Rating-Agentur "Assekurata" zeigten, „dass der handelsrechtliche Aufwand der Zinszusatzreserven, künftig einzelne Gesellschaften überfordern könnte“. Und auch die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. schreibt in einer seiner Publikationen, dass „diese Reservierungsanforderungen sowohl nach Analyse der Ratingagentur als auch der DAV zunehmend Versicherungsunternehmen überfordern.“
Laut Aktuarvereinigung liegt der Aufwand für die ZZR bei Ansatz von Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten rund fünf bis 15 Prozent niedriger als ohne. Neue Zahlen der Assekurata belegen im Schnitt eine Reduzierung des Aufwands um 30 Prozent, im Einzelfall kann der Effekt auch 35 Prozent ausmachen.
Modell Österreich: Zinszusatzreserve nur zu Lasten der Unternehmensgewinne
In Deutschland werden vor allem die Überschüsse der Versicherten genutzt, um die Zinszusatzreserven zu bilden. Auch in anderen Ländern müssen die Versicherer eine Zinszusatzreserve bilden. Allerdings werden diese Reserven zum Beispiel in Österreich ausschließlich zu Lasten der Unternehmensgewinne gebildet und nicht zu Lasten der Überschüsse.
Mögliche Konsequenzen einer gelockerten Zinszusatzreserve
Zur geplante Änderung bei den Zinszusatzreserven im Jahr 2018 haben sich nun für die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen diverse Fragen ergeben. So zum Beipiel, welche Änderungen an den Zinszusatzreserven konkret vorgesehen seien und wie diese die Versicherer entlasten werden. Wissen will die Fraktion auch, wie die Bundesregierung dafür sorgen will, dass auch mit einer gelockerten Zinszusatzreserve im Interesse der Versicherten Finanzierungsmittel erhalten werden, damit langfristig die garantierte Verzinsung der Verträge sichergestellt werden könne.
Die kompakte Antwort der Bundesregierung lautet:
"Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium der Finanzen gebeten, das Lebensversicherungsreformgesetz zum Stichtag 1. Januar 2018 zu evaluieren und im Laufe des Jahres 2018 darüber zu berichten. Die regulatorischen Maßnahmen, die aufgrund des Niedrigzinsumfelds ergriffen worden sind, werden dann im Gesamtzusammenhang betrachtet und diskutiert. Dabei wird auch überprüft, ob gegebenenfalls und wie die Vorschriften zur Zinszusatzreserve angepasst werden sollten. Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Regulierung vorzustellen, wenn die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen. Nach der Befassung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages würden die zur Umsetzung erforderlichen Verfahrensschritte eingeleitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten frühestens im Jahr 2018 in Kraft treten. Das gilt auch, falls und soweit sie die Zinszusatzreserve betreffen. Das Bundesministerium der Finanzen strebt ähnlich wie beim Lebensversicherungsreformgesetz ein ausgewogenes Gesamtpaket an, in dem die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Das Bundesministerium der Finanzen strebt an, den Evaluierungsbericht frühzeitig im Jahr 2018 an den Finanzausschuss zu übersenden."
Ein wichtiges Fazit der Bundesregierung zur Problematik der ZZR lautet: "Die Zinszusatzreserve muss so ausgestaltet sein, dass mit ihrer Hilfe die Garantiezusagen auch im Niedrigzinsumfeld auf Dauer zuverlässig erfüllt werden können."
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): Versicherungsmagazin