Das Ergebnis ist eindeutig. Die Versicherungsvertreter in Deutschland wollen keine Deckelung der Provisionen. Das ist jedenfalls das Ergebnis des 14. "Bonner Spitzentreffens". Dieses repräsentiert circa 40.000 gebundene Vermittler.
Das 14. "Bonner Spitzentreffen", das für rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland steht, positionierte sich kürzlich einstimmig gegen eine Deckelung von Provisionen. Dies taten sie im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und in der „Bonner Erklärung“.
Kernforderungen an die Politik gestellt
Bei dem alljährlich in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Die Ergebnisse fließen in die Verabschiedung der "Bonner Erklärung" ein. In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft Kernforderungen an die Politik. Die Überschrift über diesen: "Die Umsetzung der IDD - Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung".
Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das "Bonner Spitzentreffen" vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten sei. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.
Die gesetzlichen Vorgaben, fair und kooperativ umsetzen
Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der IDD-Umsetzung ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und - falls rechtlich nötig - Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen.
Der Präsident des teilnehmenden Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz erklärte bei dem Treffen: "Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen!"
LVRG verhindert irreführende Provisionsoffenlegung
Insgesamt zeigte sich das 14. "Bonner Spitzentreffen" aber mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden. Denn es garantiert den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenzt nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung. Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärkt. Des Weiteren sind die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde.
Ebenso ist das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden, wofür der BVK immer eingetreten sei. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang auch die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Quelle: BVK
Autor(en): Versicherungsmagazin