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Wirtschaftsordnung

1. Begriff: Gesamtheit der Mechanismen, die direkt oder indirekt die Koordination wirtschaftlicher Aktivitäten im Hinblick auf Konsum und Produktion sowie Distribution (Verteilung) besorgen, und die u.a. die Verteilung der Planbefugnisse regeln, konkretisiert in der Ordnung des Planungs- und Lenkungssystems.
2. Varianten: Nach W. Eucken ergeben sich aus diesen Mechanismen als Wirtschaftsordnungen a) die Zentralverwaltungswirtschaft, die durch einen einheitlichen Plan gekennzeichnet ist, nach dem gewirtschaftet wird, sowie
b) die Verkehrswirtschaft (Marktwirtschaft), die durch eine Vielzahl von Plänen der Einzelwirtschaften charakterisiert ist, die mittels einer einheitlichen Rechnungsskala und des Marktmechanismus (Wettbewerb) miteinander koordiniert werden. In der neueren Literatur werden neben diese beiden Grundformen der Koordination noch zwei weitere idealtypische Mechanismen gestellt: die gegenseitige Vereinbarung oder Verhandlung und die demokratische Abstimmung. Sie ergeben als Ordnungsmodelle die Selbstverwaltungswirtschaft und die Wirtschaftsdemokratie.
3. Rolle der Eigentumsverhältnisse: Die isolierte Hervorhebung der Planungssysteme bleibt unbefriedigend, solange nicht angegeben wird, welche Gruppen aufgrund welcher Bedingungen über ökonomische Entscheidungsrechte verfügen. Die Antwort hierauf hat an den Eigentumsverhältnissen anzusetzen. Insofern müssen die Mechanismen durch die Ordnung der Eigentumsverhältnisse als weiteres konstitutives Ordnungsmerkmal ergänzt werden. Dabei lassen sich drei Eigentumsformen unterscheiden: privates, staatliches (Volkseigentum) und gesellschaftliches/genossenschaftliches Eigentum.

4. Umgang mit Güterknappheiten: Das genannte Lenkungs- und Koordinationsproblem ist rational nur dann lösbar, wenn die Verwendung aller knappen Güter auf der Basis der erkannten und quantifizierten Knappheit jedes Gutes entschieden wird. Die Kenntnis der mengenmäßigen Differenz zwischen Bedarf und Bestand (bzw. Produktion) ist notwendige Bedingung für die Abstimmung und Verknüpfung der Pläne zu einem gesamtwirtschaftlichen Plansystem. Für diese Abstimmung ist folglich ein Rechenwerk notwendig, um die Knappheitsgrade der Güter anzuzeigen. In der Planungstheorie sind bisher nur zwei Mechanismen nachgewiesen: Knappheitsgrade oder Mengendifferenzen (zwischen Bedarf und Bestand) können erstens durch Marktpreise und zweitens durch Salden güterwirtschaftlicher Planbilanzen abgebildet werden. Im ersten Fall werden die Wirtschaftsprozesse dezentral, im zweiten Fall zentral geplant und entschieden.

Autor(en): Professor (em.) Dr. Dr. h.c. Roland Eisen

 

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