Wiederauffüllungsprämie
Prämie, zu der der Rückversicherer dem Zedenten (oder Retrozedenten) im nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrag nach einer Schadenbelastung eine neue Haftung zur Verfügung stellt. Siehe auch Wiederauffüllungsklausel.
Autor(en): Dr. Michael Pickel