Wiederauffüllungsklausel
Klausel in einem nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrag, gemäß der der Zedent (oder Retrozedent) nach einer Schadenbelastung seiner Deckung entweder gegen Entgelt oder ohne einen erneuten Preis (Wiederauffüllungsprämie) eine weitere Haftung durch den Rückversicherer zur Verfügung gestellt bekommt.
Autor(en): Dr. Michael Pickel