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Vorsorgeleistungen

Begriff aus der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Leistungen zur Verhütung von Krankheiten oder einer Pflegebedürftigkeit, zur Vermeidung ihrer Verschlimmerung oder um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenwirken (§ 23 SGB V). Zu Vorsorgeleistungen gehören z.B. Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen von Früherkennungsprogrammen, Impfungen oder andere geeignete ärztliche Behandlungen sowie eine vorbeugende Versorgung mit Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln.

Autor(en): Dr. Eckhard Bloch

 

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