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Volatility Adjustment

1. Begriff: Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinsstrukturkurve gem. § 82 VAG zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen.

2. Ziel: Mit der Volatilitätsanpassung soll verhindert werden, dass sich erhöhte Volatilität an den Märkten in der Bewertung langfristiger Versicherungsgarantien niederschlägt.

3. Funktionsweise: Für die Volatilitätsanpassung ist ein typisches Referenzportfolio zu bestimmen, aus dem der mittlere Zins-Spread abzulesen ist. Im nächsten Schritt wird der risikobehaftete Anteil des Zins-Spreads ermittelt. Das Volatility Adjustment beträgt 65 % des Residual-Spreads. Der liquide Teil der Zinsstrukturkurve ist um das Volatility Adjustment zu erhöhen und diese erhöhte Zinsstrukturkurve ist für die Solvenzbewertung zu verwenden.

4. Rechtliche Voraussetzungen und Restriktionen: Die Volatilitätsanpassung bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht. Für Verpflichtungen, bei denen die Zinsstrukturkurve durch ein Matching Adjustment nach § 80 VAG angepasst wird, darf eine Volatilitätsanpassung nicht vorgenommen werden.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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