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Matching Adjustment

Anpassung der maßgeblichen risikofreien Zinsstrukturkurve gem. § 80 VAG zur Ermittlung des besten Schätzwerts eines Portfolios von Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen.

2 Merkmale: Die Anpassung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und wird erteilt, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind. Diese betreffen insbesondere die Zusammensetzung eines Portfolios aus Vermögenswerten (bestehend aus Anleihen und sonstigen Vermögenswerten mit ähnlichen Zahlungsstrom-Eigenschaften) zur Bedeckung des Portfolios der Verpflichtungen.

3 Ziele: Ziel des Matching Adjustments ist es, die Zahlungsströme aus Verpflichtungen weitestgehend mit denen eines Portfolios von Vermögenswerten zu replizieren. Hierdurch soll ein Auseinanderfallen der Bewertungen von Verpflichtungen und Vermögenswerten verhindert werden.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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