Versicherungsvertreiber
1. Begriff: Oberbegriff in der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz: IDD), unter dem die den Versicherungsvertrieb ausübenden Versicherungsvermittler, Versicherungsvertreter im Nebenberuf und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvertreiber (Direktversicherer und Vertrieb über angestellte Vermittler) zusammengefasst werden (vgl. Art. 2 I Nr. 8 IDD). Dieser Oberbegriff wurde erforderlich, da von der IDD, anders als von der Insurance Mediation Directive (= EU-Vermittlerrichtlinie vom 9.12.2002, inzwischen abgelöst durch die IDD), nunmehr neben Versicherungsvermittlern auch Versicherungsunternehmen und deren im Vertrieb tätige Angestellte erfasst und geregelt werden.
Autor(en): Dr. h.c. Josef Beutelmann, Gert Fritzer, Harald Jedich