Verdienstausfall
1. Begriff: Schaden eines Verletzten, den er infolge eines Schadenereignisses dadurch erleidet, dass er vorübergehend oder dauerhaft in seiner Erwerbstätigkeit beeinträchtigt ist und insofern eine Verdiensteinbuße erleidet.
2. Merkmale: Der Verdienstausfallschaden gehört nach deutschem Schadenersatzrecht zum Umfang des ersatzpflichtigen Schadens, den ein Schädiger und damit ggf. sein Haftpflichtversicherer zu ersetzen hat. Insbesondere bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit kann der Verdienstausfallschaden erhebliche Ausmaße annehmen.
3. Probleme: Probleme bei der Ermittlung des Verdienstausfallschadens gibt es in der Praxis häufig bei selbstständigen Berufstätigen, da u.a. auch die voraussichtliche Entwicklung seines Unternehmens bei der Bemessung des Schadens Berücksichtigung findet. Der Verdienstausfallschaden wird häufig von Gerichten auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens gem. § 287 ZPO geschätzt. Wie beim Unterhaltsschaden besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf eine Verdienstausfallrente; nur ausnahmsweise gilt ein Anspruch auf eine Kapitalabfindung (§ 843 III BGB). Allerdings sind in der Regulierungspraxis der Versicherer Kapitalabfindungsangebote zum Zweck des Fallabschlusses üblich.
Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg