Unterversicherungsverzicht
Verzicht des Versicherers auf die Kürzung der Entschädigung im Fall einer Unterversicherung. Der Unterversicherungsverzicht erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Meist gilt ein Unterversicherungsverzicht dann, wenn die Versicherungssumme nach vom Versicherer definierten Verfahren ermittelt und eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wurde.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender